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Lebenslagenführer

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3.5 Bodeneigenschaften 

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück beispielsweise ein Wohnhaus bauen wollen, ist es wichtig zu wissen, ob der Grund überhaupt tragfähig ist oder wie hoch das Grundwasser steht. Daher sollten Sie – bevor Sie ein Bauvorhaben beginnen – eine Baugrunduntersuchung oder ein Bodengutachten erstellen lassen.

Sie können Angaben zum Bodenaufbau (Bodenart, geologische Schichten), zum Grundwasserspiegel und zu eventuellen Bodenbelastungen (zum Beispiel durch Schadstoffe aus einem früheren Industriebetrieb) erhalten. So wissen Sie von Anfang an, mit welchen Problemen Sie aufgrund der Bodeneigenschaften rechnen müssen und was Sie dagegen unternehmen können (zum Beispiel einen Bodenaustausch).


  • Altlasten
  • Kampfmittel

Altlasten

Ein besonderes Problem können Altlasten beziehungsweise schädliche Bodenveränderungen (SBV) darstellen. Altlasten/SBV sind Verunreinigungen des Untergrunds aufgrund von Abfällen, Chemikalien und Ähnlichem. Diese können das Grundwasser verunreinigen und damit die menschliche Gesundheit gefährden. Sie werden im Altlastenkataster erfasst.


MEHR ZU DIESEM THEMA:

  • Altlasten
    (Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft)

ACHTUNG: Mit dem Erwerb eines Grundstücks übernimmt der Eigentümer die Verantwortung für das Grundstück und haftet neben dem Verursacher oder auch Pächter und Mieter, wenn sich herausstellt, dass der Boden verunreinigt ist. Das Gleiche gilt übrigens auch für den Verkäufer, wenn er davon Kenntnis hatte.


Wenn Sie ein Grundstück kaufen wollen, sollten Sie deshalb zuerst sicherstellen, dass keine Bodenbelastungen vorliegen. Sehen Sie im Altlastenkataster nach, ob das betreffende Grundstück erfasst ist. Ist das Grundstück nicht erfasst, versuchen Sie herauszufinden, ob es früher auf eine Art genutzt wurde, die vielleicht zu einer Bodenbelastung geführt haben könnte. Wer "auf Nummer sicher gehen will", kann auch einen entsprechenden Sachverständigen mit einer gezielten Bodenprobe beauftragen.


Nach entsprechenden Sanierungsarbeiten können auch belastete Grundstücke wieder sinnvoll und ohne Gefahren genutzt werden.


DETAILS:

  • Auskunft aus dem Altlastenkataster
  • Revitalisierung von Brachflächen – Förderung durch den Freistaat Sachsen"
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)

Der Freistaat Sachsen fördert auch die Sicherung und Stilllegung von Deponien und die Sanierung des Bodens und des Grundwassers.


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Kampfmittel

Kritisch für ein Grundstück sind Reste von so genannten Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg. Kampfmittel sind beispielsweise Granaten oder Bomben, die abgeworfen wurden, aber nicht explodiert sind. Diese müssen sachgemäß entfernt werden, da das Grundstück sonst nicht gefahrlos genutzt werden kann.

Bevor die Baugrube für ein Gebäude ausgehoben wird oder andere Erdarbeiten durchgeführt werden, stellt sich daher für den Bauherren vor allem in Risiko-Gebieten die Frage nach der Kampfmittelbelastung des Baugrundstücks.

Zur Beantwortung dieser Frage kann im Rahmen des Baugenehmigungs­verfahrens ein entsprechender Prüfungsantrag gestellt werden. Es bedarf insofern keiner zusätzlichen Anfrage an den Kampfmittel­beseitigungsdienst.


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ACHTUNG: Wenn Sie zufällig Munition finden, benachrichtigen Sie sofort die Polizei über den Notruf 110!

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Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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