Gemeindeverwaltung Nünchritz
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Kommunikation

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Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Nünchritz

Die Gemeindeverwaltung Nünchritz bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfG) nach dem § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes(VwVfG).

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Gemeindeverwaltung Nünchritz kann über die E-Mailadresse

post@nuenchritz.de

erfolgen.

Die Gemeindeverwaltung Nünchritz nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:

Adobe Acrobat(.pdf)
Microsoft Word ab Version Word97 (.doc)
Microsoft Excel ab Version Excel97 (.xls)
Microsoft PowerPoint ab Version PowerPoint97 (.ppt)
komprimierte Archive (.zip)
Mails, deren Dateianhänge Makros oder sonstige ausführbare Dateien enthalten, werden nicht bearbeitet.
Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Beachten Sie bitte, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.

Die Gemeindeverwaltung Nünchritz bearbeitet derzeit aus technisch-organisatorischen Gründen keine verschlüsselten eMails. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Ausnahme - gemäß EU-DLR

Die Gemeindeverwaltung Nünchritz kann derzeit aus technisch-organisatorischen Gründen keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Nünchritz und gelten nicht für Verweise (Links) auf Angebote von Dritten.

Formularservice
Aufgrund der gestiegenen Anwenderzahlen haben wir unser Online-Verwaltungssystem für den Formularservice grundlegend überarbeitet. Neben einer modernen Arbeitsoberfläche werden jetzt zusätzlich ActiveX- und PDF-Formulare unterstützt

Verwendung von E-Mails als Kommunikationsmittel im Verwaltungsverfahren
Die Gemeinde Nünchritz bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfG) nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

Dieser Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax bzw. auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht möglich ist, alle Eingaben, die per E-Mail eingehen, auch auf elektronischem Wege zu beantworten, werden Sie hiermit gebeten, neben Ihrer E-Mail-Adresse auch Ihre Postanschrift anzugeben.

 
 
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