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Flurneuordnungsverfahren 

Flurneuordnungen beziehungsweise Flurbereinigungen sind landwirtschaftlich geprägte und agrarstrukturell orientierte Maßnahmen, die ursprünglich dazu dienten, die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern. Mittlerweile werden sie jedoch eingesetzt, um ganze Regionen ländlicher Räume ganzheitlich strukturell weiterzuentwickeln.


DETAILS:

  • Flurneuordnungsverfahren
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)

Flurneuordnungen können in verschiedenen Arten durchgeführt werden:

  • Regelflurbereinigung
  • Unternehmensflurneuordnung
  • Vereinfachte Flurbereinigung
  • Beschleunigte Zusammenlegungen
  • Freiwilliger Landtausch
  • Freiwilliger Nutzungstausch

Regelflurbereinigung

Regelflurbereinigung ist der Standardfall einer Flurneuordnung. Mit diesem Verfahren werden umfassende Lösungen und Hilfen bei der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung der Wirtschafts-, Wohn- und Erholungsfunktion der ländlichen Räume gesucht.

Maßnahmen des ländlichen Wege- und Straßenbaus, der Dorfentwicklung, der Wasserwirtschaft, des Bodenschutzes, des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege können realisiert werden. Der Vorteil liegt in der zeitlichen und räumlichen Konzentration aller Maßnahmen zur Erreichung agrar-, umwelt- und raumordnungspolitischer Ziele.

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Unternehmensflurneuordnung

Unternehmensflurneuordnungen werden angeordnet, wenn durch Großbaumaßnahmen (Unternehmen), wie Straßen, Bahntrassen, Hochwasserschutz ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden. Dabei sollen der entstehende Landverlust auf einen größeren Teil von Eigentümern verteilt und Nachteile für die allgemeine Landeskultur (Durchschneidungsschäden) vermieden werden.

Voraussetzung ist, dass für das Unternehmen zuvor eine Planfeststellung durchgeführt und das Verfahren durch die zuständige Enteignungsbehörde beantragt wird.

Die Kosten des Verfahrens und für die Behebung der Durchschneidungsschäden trägt der Unternehmensträger. Für das vom Unternehmen benötigte Land und für die entstehenden Nachteile wird eine Geldentschädigung geleistet.

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Vereinfachte Flurbereinigung

Vereinfachte Flurneuordnungsverfahren werden angeordnet, um folgende Maßnahmen zu ermöglichen oder durchzuführen:

  • Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung
  • Dorfentwicklung, Umweltschutz
  • naturnahe Entwicklung von Gewässern
  • Naturschutz
  • Landschaftspflege
  • Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes

Daneben können Nachteile für die allgemeine Landeskultur beseitigt, Landnutzungskonflikte aufgelöst und Neuordnungen des Grundbesitzes in Weilern oder kleinen Gemeinden durchgeführt werden.

Die Vereinfachung liegt hauptsächlich darin, dass von der Aufstellung eines Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen abgesehen werden kann.

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Beschleunigte Zusammenlegungen

Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur raschen Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft oder zur Durchführung notwendiger Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, ohne dass ein neues Wegenetz und sonstige größere Maßnahmen im Rahmen der ländlichen Entwicklung zunächst erforderlich sind. Die Zusammenlegung erfolgt nach Möglichkeit durch Tausch ganzer Grundstücke.

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Freiwilliger Landtausch

Beim freiwilligen Landtausch werden Grundstücke zwischen einigen wenigen Grundstückseigentümern freiwillig ausgetauscht. Meist wird dieses Verfahren angewandt, um eine geringe Besitzzersplitterung zu beheben, sofern Vermessungsarbeiten und Folgemaßnahmen nur in unwesentlichem Umfang notwendig sind.

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Freiwilliger Nutzungstausch

Der freiwillige Nutzungstausch ist ein Instrument zur Verbesserung der Agrarstruktur. Er ist kein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Auf rein freiwilliger Basis können Wirtschaftsflächen (Eigentum oder Pacht) unter den Landwirten getauscht werden. Dabei werden neue langfristige Pachtverträge (zehn Jahre) abgeschlossen. Das Eigentum an den Grundstücken bleibt unverändert.

Spezielle Anwendungen ergeben sich für Wald-, Dorf- und Reblagen sowie für ökologische Flächen:

  • Waldflurneuordnungen haben zum Ziel, zum einen zu kleine, oft sehr schmale, lange Grundstücke in Privatwaldgebieten zu größeren Einheiten zusammenzulegen und damit eine wirtschaftliche Waldnutzung zu ermöglichen. Zum anderen ist die Erschließung und Sicherung der Holzabfuhr Ziel solcher Verfahren.
  • Verfahren zur Dorferneuerung umfassen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im Dorf. Im Rahmen einer Flurneuordnung ergeben sich insbesondere im Bereich der Bodenordnung umfassende Möglichkeiten einer Strukturverbesserung (Verkehr, Erschließung, Gestaltung öffentlicher Flächen, Herstellung von Spiel- und Sportanlagen, Grenzregelungen und so weiter). Durch die innerörtliche Bodenordnung können auch Potenziale zur Innenentwicklung aktiviert und dadurch Landschaftsverbrauch im Außenbereich vermieden werden.
  • Rebflurneuordnungen werden benötigt, um die zersplitterten, unwirtschaftlich geformten, kleinen, wegemäßig nicht erschlossenen und nicht oder eingeschränkt maschinell nutzbaren Rebflurstücke neu zu ordnen. So werden die Grundstücke zusammengelegt und zweckmäßig gestaltet, Wege ausgebaut, das Gelände günstig geformt, Oberflächenwasser geordnet abgeleitet und damit die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche, maschinelle Nutzung geschaffen. Die Rebflurbereinigung wird heute in der Regel mit einem Rebenneuaufbau mit standortgerechten und sortenreinen Beständen auf der Grundlage eines Rebenaufbauplanes und mit landschaftspflegerischen Maßnahmen verbunden.

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Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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