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Lebenslagen-> Adoption-> Adoption aufheben
Adoption aufheben 

Eine Adoption kann nur in Ausnahmesituationen innerhalb bestimmter Fristen wieder aufgehoben werden. Dies gilt beispielsweise, wenn

  • die Aufhebung zum Wohle des Kindes erforderlich ist
    (Dafür müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, Auseinandersetzungen und Streit zählen in der Regel nicht dazu.)
    oder
  • wesentliche Formfehler bei der Adoption vorliegen
    (zum Beispiel wenn eine der erforderlichen Einwilligungen nicht vorgelegen hat).

Verfahren

Um eine Adoption aufheben zu lassen, müssen Sie sich an das Familiengericht wenden, in dessen Bezirk die annehmende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. In Sachsen nimmt das Amtsgericht die Aufgaben des Familiengerichts wahr.


Freigabevermerk
Sächsisches Landesjugendamt. 06.11.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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