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Lebenslagen-> Waren und Dienstleistungen-> Verbraucherrechte-> Gewährleistung und Garantie
Gewährleistung und Garantie 

Häufig ist der Unterschied zwischen einer Garantie und der Gewährleistung nicht klar. Eine Garantie beabsichtigt die Ergänzung und Verbesserung der gesetzlichen Gewährleistung. Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter (zum Beispiel der Hersteller) eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu.

Was steht in einer Garantieerklärung?

Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist neben dem wirksamen Kaufvertrag unter anderem die Garantieerklärung des Garantiegebers. Eine Garantieerklärung muss einfach und verständlich abgefasst sein und folgende Punkte enthalten:

  • den Hinweis auf gesetzliche Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und
  • den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.

Als Verbraucher können Sie verlangen, dass Ihnen die Garantieerklärung in Textform mitgeteilt wird.

Wenn in einer "Garantieerklärung" dem Verbraucher keine Rechte eingeräumt werden, die über das gesetzliche Maß hinausgehen, handelt es sich in Wirklichkeit nicht um eine Garantieerklärung, sondern um eine Werbemaßnahme. Beispiel: "Dieses Produkt können Sie jahrelang nutzen".


HINWEIS: Das gesetzliche Gewährleistungsrecht bleibt neben einer Garantie bestehen. Wenn der Verkäufer sagt, dass die Garantie abgelaufen ist und Sie keine Ansprüche mehr haben, kann das falsch sein. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bestehen entsprechende Gewährleistungsrechte.


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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.12.2013
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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