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Lebenslagen-> Waren und Dienstleistungen-> Kauf von Waren
Kauf von Waren 

Ob online, im Geschäft oder per Katalog – zahlreiche Waren wechseln Tag für Tag den Besitzer. Die dabei oftmals unbewusst geschlossenen Kaufverträge gehören zu den häufigsten Rechtsgeschäften des täglichen Lebens.

Kauf von Waren im Ladengeschäft

Mit jedem Produkt, das Sie im Laden kaufen, schließen Sie einen Kaufvertrag ab. Im Gegensatz zu anderen Rechtsgeschäften erhalten Sie diesen Vertrag oftmals nicht als schriftliches Dokument. Dennoch stehen Ihnen bestimmte Rechte zu, die Sie kennen sollten.

Vor größeren Anschaffungen sollten Sie sich umfassend informieren, zum Beispiel bei der Stiftung Warentest, bei Öko-Test oder der Verbraucherzentrale Sachsen.

 

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

  • Die Ware sollte keine Mängel, etwa Kratzer oder Funktionsfehler, aufweisen.
  • Wenn die Bedienungsanleitung, entsprechende Handbücher oder der Beipackzettel fehlen, ist der Verkäufer verpflichtet, diese nachzuliefern.
  • Bei späterer Lieferung oder Abholung der Ware muss der Verkäufer die angegebene Frist einhalten.

Mangelhafte Ware – was nun?

Für alle gekauften Waren bestehen – unabhängig von einer eventuellen Garantie – gesetzliche Gewährleistungsrechte.

  • Wenn sich ein Produkt nach dem Kauf als mangelhaft herausstellt, können Sie vom Verkäufer verlangen, dass er die Ware innerhalb einer bestimmten Frist repariert oder austauscht (Nacherfüllung).
  • Verweigert der Verkäufer das Ersetzen der Ware, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern sowie
  • zusätzlich Schadensersatz verlangen, wenn Sie nachweisen, dass Ihnen durch das fehlerhafte Produkt ein Schaden entstanden ist (zum Beispiel Schäden an anderen Produkten, Gutachterkosten).
Hinweis: Wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen und die Mängel kennen, haben Sie für diese Mängel keinen Anspruch auf Gewährleistung.
Tipp: Wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten sichtbar wird, wird vermutet, dass er schon beim Kauf vorlag. Der Verkäufer muss ggf. nachweisen, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist.

Kauf von Privaten

Verkauft Ihnen Ihr Nachbar seinen Wagen oder erwerben Sie auf dem städtischen Flohmarkt eine Lampe, handelt es sich um ein Geschäft zwischen Privatpersonen. Hier gilt es besondere Regeln zu beachten.

Sachmängelhaftung

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gilt allgemein für den Verkauf neuer und gebrauchter Waren. Auch Privatpersonen haften also für schadhafte oder funktionsuntüchtige Waren (Sachmängelhaftung). Private Verkäufer können diese Haftung für Mängel an der Ware ganz oder teilweise ausschließen, indem ein "Gewährleistungsausschluss" in den Kaufvertrag aufgenommen wird.

Online-Auktionen

In den Internet-Auktionen findet ein reger Handel zwischen Privatpersonen statt. Wenn Sie bei solchen Auktionen bieten möchten, sollten Sie folgende Dinge beachten:

  • Schauen Sie sich die Bewertungen der Verkäufer an. Diese sollten durchweg positiv sein.
  • Nehmen Sie Kontakt mit dem Verkäufer auf, wenn Sie noch weitere Fragen haben. Nicht immer zeigen die Bilder, ob etwa ein Elektroherd auch funktioniert.
  • Grobe Mängel am Produkt darf der Verkäufer nicht verschweigen. Wenn Sie ein mangelhaftes Produkt gekauft haben, ohne es zu wissen, können Sie es zurückgeben.
  • Die meisten Auktionshäuser stellen detaillierte Anleitungen für den Kauf und Verkauf von Waren bereit. Lesen Sie sich diese durch, bevor Sie das erste Mal bieten. Dort wird auch erklärt, was Sie tun können, wenn der Handel nicht reibungslos verläuft.

Online-Shopping

Immer mehr Menschen kaufen online. Der Einkauf im Internet ist bequem und ermöglicht den direkten Preisvergleich zwischen den einzelnen Anbietern. Dennoch müssen Sie sich auf den Anbieter verlassen, denn Sie können die Ware nicht direkt begutachten. Achten Sie daher darauf, nur bei seriösen Internetshops zu kaufen, damit der komfortable Handel nicht zum großen Ärger wird. Falls doch einmal etwas schiefgeht, sollten Sie Ihre Rechte kennen: Auch für den Internetkauf gelten klare Regeln.

Pflichten der Anbieter

Folgendes sollten Sie bei der Auswahl des Anbieters beachten:

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollten aufgeführt sein.
  • Die AGB müssen Ihnen spätestens mit Auslieferung der Ware auch als Text zur Verfügung stehen.
  • Informationen zu Versandkosten müssen klar aufgeführt sein.

 

Der Verkäufer muss Ihnen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:

  • die wesentlichen Merkmale der Ware
  • die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat
  • den Gesamtpreis der Ware einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die Ihnen als Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht
  • gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden

 

Der Verkäufer hat die Bestellsituation ferner so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche (sogenannter "Button"), muss diese mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung gut lesbar beschriftet sein.

Achten Sie bei der Auswahl des Anbieters darauf, dass der Name, die Adresse sowie Kontaktdaten des Anbieters zugänglich sind. Nur so können Sie im Zweifelsfall Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen.

Tipp: Informieren Sie sich bei Bestellungen aus dem Ausland genau über die anfallenden Versandkosten sowie über die anfallenden Gebühren, wenn Sie einen Betrag ins Ausland überweisen möchten. Hin und wieder ist ein scheinbar günstiges Produkt durch die Zusatzkosten doch teurer als erwartet.

Online bezahlen

Meist können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen (etwa per Rechnung, Vorauskasse, Einzugsermächtigung, Kreditkarte). Viele Anbieter ermöglichen auch die Zahlung über Online-Bezahldienste, beispielsweise PayPal. Am sichersten ist immer das Prinzip "Erst die Ware, dann das Geld": Sie zahlen erst nach dem Erhalt der Ware.

Hinweis: Der Anbieter darf Zusatzkosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels, wie beispielsweise die Zahlung mit Kreditkarte nur dann erheben, wenn sie ihm tatsächlich entstehen. Er muss Ihnen außerdem alternativ eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit anbieten.

Widerruf und Rücksendung

Sie können viele Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Diese Frist gilt nur dann, wenn der Anbieter Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert hat. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Das Widerrufsrecht erlisch spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware.

Achtung! Die bloße Rücksendung der Ware ist mit Inkraftreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtline nicht mehr ausreichend. Sie müssen den Widerruf des Vertrags gegenüber dem Anbieter erklären - mündlich, per Telefon oder per E-Mail. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz rät Verbrauchern dringend, den Widerruf schriftlich (per Brief, Telefax oder per E-Mail) zu erklären, denn Sie als Verbraucher müssen einen wirksamen Widerruf im Streitfall beweisen.

Für bestimmte Waren ist der Widerruf ausgeschlossen. Dazu gehören

  • individuell angefertigte und schnell verderbliche Produkte (beispielsweise maßgeschneiderter Anzug, schnell verderbliche Lebensmittel)
  • Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (wie bestelltes Heizöl)
  • Audio- und Videoaufzeichnungen, Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind (zum Beispiel entsiegelte CDs, DVDs und Videos)
  • Pauschalreisen, Tickets für Freizeitveranstaltungen, Hotelbuchungen

 

Hinweis: Die Kosten für die Rücksendung der Waren haben grundsätzlich Sie als Verbraucher zu tragen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Anbieter Sie vor Vertragsschluss ordnungsgemäß hierüber informiert hat. Weiterhin wird es Unternehmen geben, die die Kosten der Rücksendung übernehmen – als Service für ihre Kunden.
Eine Ausnahme gilt, wenn die Waren bereits zurm Zeitpunkt des Vertragsschlusses in die Wohnung des Verbrauches geliefert worden sind, zum Beispiel bei einem Vertreterbesuch. Sind die Waren so beschaffen, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können, so ist der Unternehmer dazu verpflichtet, sie auf eigene Kosten abzuholen.

Weitere Informationen:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa. 23.06.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

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