Lebenslagen-> Waren und Dienstleistungen-> Verträge-> Haustürgeschäfte
Schließen Sie an Ihrer Haus- oder Wohnungstür bei einem nicht bestellten Vertreterbesuch, im Verlauf einer Freizeitveranstaltung (sogenannten Kaffeefahrten) oder nach einem überraschenden Ansprechen im öffentlichen Raum (Verkehrsmittel, Straßen, Plätze) einen Vertrag ab, so bezeichnet man dieses als Haustürgeschäft.
Bei Haustürgeschäften steht Ihnen als Verbraucher ein Widerrufsrecht oder gegebenenfalls ein Rückgaberecht zu.
Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht beginnt, sobald es Ihnen in Textform mitgeteilt wurde. Erfolgt die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Vertragsschluss, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist einen Monat. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss, es sei denn, der Verbraucher ist nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger.
Innerhalb der Frist können Sie den abgeschlossenen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dann bekommen Sie ihr Geld zurück und der Verkäufer seine Ware.
Allerdings gibt es Fälle, in denen Sie kein Widerrufsrecht haben:
- Der Verkäufer oder Vertreter hat Sie auf Ihren Wunsch hin besucht.
- Sie haben für die bei Vertragsabschluss erbrachte Leistung sofort bezahlt und der Verkaufpreis liegt unter EUR 40.
- Ihre Erklärung wurde von einem Notar beurkundet.
- Sie haben einen Versicherungsvertrag abgeschlossen: Hier gelten besondere Vorschriften.
TIPP: Sie möchten wissen, welche Rechte Sie als Kunde haben, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Waren kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen? Dann empfehlen wir Ihnen einen Blick auch in andere Kapitel der Lebenslage "Kauf von Waren und Dienstleistungen".
- Waren und Dienstleistungen
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.12.2013
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.