Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Berufsausbildung-> 2. Berufsausbildung (Lehre)-> Berufsausbildung ohne Ausbi...
Berufsausbildung ohne Ausbildungsbetrieb 

Neben der "klassischen" Lehre im Unternehmen und in der Berufsschule besteht auch die Möglichkeit, eine Berufsausbildung ohne einen Ausbildungsbetrieb zu absolvieren. Das bedeutet, dass sowohl die fachpraktische als auch die fachtheoretische Ausbildung in einer Schule (Berufsfachschule) stattfindet. Sie wird ergänzt durch Praktika oder berufspraktische Ausbildung. Die Ausbildung dauert zwischen zwei und drei Jahren.

Assistentenberufe (zum Beispiel Staatlich geprüfter medizinischer Dokumentationsassistent)  und alle Gesundheitsfachberufe, die nach Bundesrecht geregelt sind (zum Beispiel Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger) sowie die anderen Berufe, für welche die Regelkompetenz beim Land liegt, kann man nur in einem solchen Ausbildungsgang erlernen. So gibt es beispielsweise folgende Berufsfachschulen:

  • Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe
  • Berufsfachschule für medizinische Dokumentation
  • Berufsfachschule für Sozialwesen
  • Berufsfachschule für Pflegehilfe

Die Absolventen verfügen über einen staatlich anerkannten Berufsabschluss.

Die Anmeldung an einer Berufsfachschule Ihrer Wahl müssen Sie selbst, oder wenn Sie noch nicht volljährig sind, Ihre Erziehungsberechtigten (in der Regel Ihre Eltern), vornehmen.

Weitere Informationen:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 31.07.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht