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Integration 

Der Freistaat Sachsen verfolgt das Ziel der rechtlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Eingliederung der in Sachsen zeitweilig oder dauerhaft lebenden Ausländer.

Zuwandererfamilien werden wie deutsche Familien vom Staat gezielt unterstützt. Von besonderem Interesse ist dabei die Integration durch Einbindung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in das sächsische Bildungssystem. Der Freistaat Sachsen unterstützt Zuwanderer aktiv dabei, Bildungs- und berufliche Chancen zu nutzen.

Weitere Informationen:

Mehr zum Thema Familienförderung:

Migrationsberatung

Um sich in Deutschland zurecht zu finden, können Sie eine Migrationsberatung in Anspruch nehmen. Die Migrationsberater wissen Antworten auf Ihre Fragen zu Familie, Kinderbetreuung, Schule, Spracherwerb und vielen anderen Themen. Und sie sagen Ihnen, wo Sie Hilfe bekommen können. Die Migrationsberater sind für Sie und die Klärung Ihrer Anliegen zuständig.

Informationen, Kontaktadressen:

Beratung und Unterstützung von Zuwanderern in Sachsen

In Sachsen gibt es eine Vielzahl von Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Zuwanderer. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Wohlfahrtsverbände und die kommunalen Ausländerbeauftragten.

Seit der Verabschiedung des Gesetzes über den Sächsischen Ausländerbeauftragten 1994 gibt es dieses Amt in Sachsen. Angesiedelt wurde es im Sächsischen Landtag.

Bei Gesetzesentwürfen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften mit ausländerrechtlichem Bezug ist der Ausländerbeauftragte zu beteiligen. Ebenso gibt er bei Petitionen mit Bezug zu seinem Aufgabenbereich Stellungnahmen gegenüber dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages ab. Weiterhin gehört zu den Aufgaben die Unterstützung der kommunalen Ausländerbeauftragten sowie der Vereine und Institutionen in Sachsen, die in der Ausländerarbeit aktiv sind.

Zum Tätigkeitsfeld des Ausländerbeauftragten gehören auch die Öffentlichkeits- und Informationsarbeit zu bestimmten Themenfeldern wie Integration oder weltoffenes Sachsen, die Durchführung von Veranstaltungen und die Veröffentlichung von Publikationen.

Informationen, Kontaktadressen:


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Sächsischer Ausländerbeauftragter. 10.01.2014


Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.



 
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