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Das Wahlrecht für die Bundestags- und Landtagswahlen ist den Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland vorbehalten.
Kommunalwahlrecht für EU-Bürger
Seit 1994 dürfen EU-Bürger sowohl aktiv als auch passiv an Kommunalwahlen in ihrem Wohnort in Deutschland teilnehmen. Sie können wählen oder sich selbst zur Wahl stellen, wenn Sie seit mindestens drei Monaten in Ihrem Wohnort in Deutschland gemeldet sind.
DETAILS:
- Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
- Wer darf wählen? (Kommunalwahl)
Amt24-Informationen
Wahlrecht für EU-Bürger zur Europawahl
Wenn Sie ihre Stimme zur Europwahl nicht in ihrem Heimatland abgeben wollen, haben Sie als EU-Bürger das Recht, in Deutschland zu wählen. Nehmen Sie erstmals in Deutschland an einer Europawahl teil, müssen Sie sich im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde registrieren lassen. Auskünfte dazu gibt das Wahlamt der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
DETAILS:
- Eintragung in das Wählerverzeichnis für EU-Bürger beantragen (Europawahl)
Amt24-Verfahrensbeschreibung
- Wer darf wählen? (Europawahl)
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 12.02.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.