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Leider kommt es vor, dass es nach der Ausbildung nicht sofort mit einem Arbeitsplatz klappt. Sobald absehbar ist, dass Sie nach der Ausbildung weder in Ihrem Ausbildungsbetrieb noch in einem anderen Unternehmen eine Arbeitsstelle in Aussicht haben, sollten Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend beziehungsweise arbeitslos melden.
Durch persönliche Beratungen und die gezielte Vermittlung wird Ihnen hier geholfen, so schnell wie möglich eine Arbeitsstelle zu bekommen. Außerdem sollten Sie beachten, dass Arbeitslosengeld, sofern Sie welches erhalten können, frühestens ab dem Tag Ihrer Meldung gezahlt wird. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.
Weitere Informationen:
- Arbeitslosigkeit
-
Arbeitsvermittlung
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit. 12.02.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder Zuweisung, Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) nach § 45 SGB III - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder Zuweisung, Maßnahmen bei einem Träger (MAT)
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) nach § 45 SGB III - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Maßnahmen bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung (MPAV)...
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) nach § 45 SGB III - Arbeitsgelegenheiten (AGH)
Leistung zur Eingliederung gemäß § 16 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Arbeitslosengeld
Antrag auf Zahlung von Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III) (Arbeitslosengeld I)... - Arbeitslosengeld II ("Hartz IV")
Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II, Arbeitslosengeld II / Sozialgeld... - Arbeitsuchend, Meldung bei der Arbeitsagentur
- Bildungsgutschein
nach § 81 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)