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Nach der Lehre ohne Job? 

Leider kommt es vor, dass es nach der Ausbildung nicht sofort mit einem Arbeitsplatz klappt. Sobald absehbar ist, dass Sie nach der Ausbildung weder in Ihrem Ausbildungsbetrieb noch in einem anderen Unternehmen eine Arbeitsstelle in Aussicht haben, sollten Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend beziehungsweise arbeitslos melden.

Durch persönliche Beratungen und die gezielte Vermittlung wird Ihnen hier geholfen, so schnell wie möglich eine Arbeitsstelle zu bekommen. Außerdem sollten Sie beachten, dass Arbeitslosengeld, sofern Sie welches erhalten können, frühestens ab dem Tag Ihrer Meldung gezahlt wird. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.

Weitere Informationen:


Freigabevermerk

Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit. 12.02.2014


Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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