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Besondere Erlaubnisse im Straßenverkehr 

Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

Das Gleiche gilt, wenn Sie mit einem Lkw über 7,5 Tonnen an einem Sonn- oder Feiertag fahren wollen und keine freigestellten Frischprodukte transportieren.

Ebenfalls erlaubnispflichtig sind Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, wenn Sie dafür die Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 15.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
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