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2.1 Förderung: Denkmalschutz 

Der Freistaat Sachsen unterstützt die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen bei der Erfüllung ihrer besonderen Pflichten, die sich aus dem Besitz eines Kulturdenkmals und der damit verbundenen Verantwortung ergeben.

Dazu gehören unter anderem die Sicherung und die Pflege des Denkmals sowie die denkmalgerechte Erhaltung – auch und vor allem bei Baumaßnahmen.


DETAILS:

  • Denkmalförderung
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)


Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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