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Lebenslagenführer

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3.3 Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen 

  • Allgemeine Hilfsangebote für Opfer
  • Spezielle Hilfsangebote für Opfer von Straftaten im Rahmen häuslicher Gewalt
  • Informationsmaterial

Wenn Sie Opfer einer Straftat, insbesondere eines Gewaltverbrechens geworden sind, so hilft Ihnen die Polizei, die stets Ihre erste Anlaufstelle sein sollte, wenn Ihnen Gewalt angetan wurde.

In jeder Polizeidienststelle erhalten Sie Kontaktadressen von Ansprechpartnern der Hilfsorganisationen. Die Polizeibeamten werden Sie auch über Ihre Rechte und Pflichten als Opfer und zugleich als Zeuge einer Straftat aufklären.

DETAILS:
  • Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
  • Täter-Opfer-Ausgleich
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)

Allgemeine Hilfsangebote für Opfer

  • Der Weiße Ring e.V.
    unterhält in fast jedem Landkreis Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Kriminalitätsopfer.
  • Die Opferhilfe Sachsen e.V.
    betreibt Beratungsstellen in vielen sächsischen Städten, die insbesondere folgende Hilfe bieten:
    • erste stabilisierende Krisenintervention
    • Beratung, Betreuung und Begleitung – auch für Opfer von Sexualdelikten und ihre Angehörigen
    • Zeugenbegleitung für Opfer von Straftaten und deren Angehörigen
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Spezielle Hilfsangebote für Opfer von Straftaten
im Rahmen häuslicher Gewalt

  • In Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen
    können Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt bedroht sind (oft auch in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch) Zuflucht finden.
  • In den Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt finden Betroffene auf den Einzelfall bezogene Hilfen wie Beratung zum Gewaltschutzgesetz, Unterstützung bei der Antragstellung sowie Begleitung bei Gericht und weiteren Behördengängen.
    Die Mitarbeiter der Interventions- und Koordinierungsstellen arbeiten eng mit der Polizei und weiteren Partnern der Anti-Gewalt-Arbeit zusammen. Derzeit gibt es fünf solcher Stellen in Sachsen, deren Einzugsgebiete den Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektionen im Freistaat Sachsen entsprechen.
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Informationsmaterial

  • In der Broschüre "Häusliche Gewalt ist keine Privatsache"
    klärt das Sächsische Staatsminsterium für Soziales auf, wie sich Betroffene gegen häusliche Gewalt zur Wehr setzen können.
  • In der Broschüre "Sächsische Einrichtungen der Opferhilfe"
    bietet das Sächsische Staatsministerium der Justiz einen Überblick über die Opferhilfeeinrichtungen im Freistaat. Außerdem werden Zweck und Nutzen von moderierten Ausgleichsgesprächen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs erläutert.
Rufen Sie diese und weitere Publikationen zum Thema kostenlos in der Broschürendatenbank des Freistaates Sachsen ab:

Soweit verfügbar, können Sie im Portal auch Druckexemplare online bestellen. Die Broschüren liegen zudem bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen aus.

 

  • Die "Opferfibel"
    des Bundesministeriums der Justiz enthält wichtige Informationen für Opfer von Straftaten. Die Broschüre können Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz abrufen oder über den Bestellservice anfordern. Die Opferfibel ist auch bei allen Landgerichten und Staatsanwaltschaften sowie bei vielen Amtsgerichten kostenlos erhältlich.
  • Im Portal der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes erhalten Sie umfangreiche ergänzende Informationen über die Rechte von Opfern, den Schutz von Opferzeugen, den Verlauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens, das Thema Schadenersatz/Schmerzensgeld sowie weitere Hinweise zu Hilfe-Einrichtungen, Beratungsstellen und Literatur zu diesem Thema.
  • Die Broschüre "Ich habe Rechte"
    wendet sich an Jungen und Mädchen, die Opfer einer Straftat geworden sind. In der Publikation des Bundesministeriums der Justiz kann man lesen, was nach einer Strafanzeige geschieht. Beispiele zeigen, wo Vertrauen missbraucht und (sexuelle) Gewalt ausgeübt werden kann. Es kommen drei Mädchen zu Wort, die selbst Opfer von Straftaten geworden sind und bereit waren, über ihre Erfahrungen zu berichten.
  • "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt"
    heißt eine umfangreiche Broschüre, die viele Informationen zur Rechtslage und zu Hilfsangeboten für Opfer von Straftaten im Rahmen von häuslicher Gewalt enthält. Herausgeber sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium der Justiz.
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Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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