Lebenslagen-> Familie in Not-> Gewalt in der Familie
Sollten Sie Opfer einer Straftat, insbesondere eines Gewaltverbrechens werden, so hilft Ihnen die Polizei, die stets Ihre erste Anlaufstelle sein sollte, wenn Ihnen Gewalt angetan wurde. Rufen Sie im Notfall oder in Gefahrensituationen immer die Polizei unter Notruf 110.
Opferberatung
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116 006
Weißer Ring – Hilfetelefon für Kriminalitätsopfer -
0800 22 55 530
Telefonische Anlaufstelle für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs -
08000 116016
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Häusliche Gewalt tritt in engen persönlichen Beziehungen auf, meist im vermeintlichen Schutzraum der eigenen vier Wände, also zu Hause. Beteiligt sind Personen, die in einem verwandtschaftlichen, gesetzlichen oder intimen Verhältnis zueinander stehen oder standen.
Häusliche Gewalt kann jeden treffen, Frauen, Männer, Kinder, Migrantinnen und Migranten, selbst alte, pflegebedürftige und behinderte Menschen. Sie ist in allen sozialen Gruppen und Schichten anzutreffen, in armen wie in wohlhabenden, in deutschen wie in ausländischen Familien. Gewalt im häuslichen Umfeld umfasst alle Formen seelischer, sexueller, körperlicher und sozialer Gewalt.
Gewaltopfer sind zumeist Frauen und Kinder. Werden Kinder gewahr, dass sich Eltern mit Gewalt begegnen oder sind Kinder selbst Opfer häuslicher Gewalt, so hat dies schwerwiegende Folgen für ihre seelische und körperliche Gesundheit.
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Häusliche Gewalt ist keine Privatsache
regional bezogene Informationsblätter des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz -
Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt
Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz -
Mehr Mut zum Reden – Von misshandelten Frauen und ihren Kindern
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Soziales, Frauen und Jugend
Lesen Sie weiter:
- Wenn Kinder Opfer häuslicher Gewalt werden
- Häusliche Gewalt – Wer hilft?
- Opferhilfe – Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 09.01.2015
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
- Eilschutzanordnungen beantragen
Gerichtliche Schutzanordnungen im Eilverfahren, einstweilige Anordnungen, auch für Opfer von Straftaten im Rahmen häuslicher Gewalt... - Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen
Antrag auf Gewährung einer Leistung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz, OEG)... - Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- Regelung des Umgangs mit dem Kind
- Schutzanordnungen beantragen
Gerichtliche Anordnungen zum Schutz bei Gewalttaten und Nachstellungen, Stalking, auch im Rahmen von häuslicher Gewalt... - Sorgerecht, Übertragung und Entzug
- Strafanzeige erstatten bei Taten im Rahmen von häuslicher Gewalt
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Verfahrensbeistand für minderjährige Kinder ("Anwalt des Kindes")
Bestellung eines Verfahrensbeistandes für minderjährige Kinder nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)... - Wohnungsüberlassung beantragen
Gerichtliche Anordnung zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt - Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot
Anordnung zum Schutz vor häuslicher Gewalt nach § 21 Absatz 3 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG) - Zuweisung der Ehewohnung
Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung