Lebenslagen-> Scheidung-> Rechtliche Folgen von Trenn...-> Unterhalt, elterliche Sorge...
TIPP: Ausführliche Informationen zu einzelnen Verfahren und Dienstleistungen erhalten Sie nach Auswahl in der rechten Randspalte.
Unterhalt während und nach der Scheidung
Die Ansprüche der Kinder haben absoluten Vorrang vor allen anderen Unterhaltsforderungen, also auch denen der Eltern. So ist es im neuen Unterhaltsrecht festgeschrieben, das seit 2008 gilt. Grundsatz für die Ehepartner ist Eigenverantwortung: Beide haben nach der Scheidung für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen – der Anspruch auf Unterhalt nach der Ehe ist begrenzt.
Im Justizportal von Nordrhein-Westfalen finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Neuerungen zum Unterhaltsrecht:
-
Unterhalt
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Unterhalt für Kinder
Für Kinder besteht nach einer Scheidung weiterhin Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Der anderen Elternteil muss Zahlungen leisten, die sich nach seinem Einkommen und der Bedürftigkeit des Kindes richten.
In der Gerichtspraxis wird die Höhe des angemessenen Unterhalts nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle bemessen. Landesspezifische Bedingungen sind in den Leitlinien der Oberlandesgerichte berücksichtigt.
- Unterhaltsleitlinien
Oberlandesgericht Dresden
Feste Unterhaltssätze gibt es jedoch nicht. Diese werden im Streitfall vom Familiengericht festgelegt.
Unterhaltsvorschuss
Kommt ein Elternteil den bestehenden Unterhaltsverpflichtungen nicht nach, soll dies nicht zu Lasten des Kindes geschehen. Daher kann für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aus öffentlichen Mitteln ein Unterhaltsvorschuss gewährt werden.
Freiwillige Verpflichtung
Sind sich die Elternteile über die Zahlung einig, muss der Unterhaltspflichtige seine Zahlungsbereitschaft offiziell erklären. Die freiwillige Verpflichtung ist beim Jugendamt oder vom Amtsgericht zu beurkunden.
Antrag auf Festsetzung von Unterhalt / Unterhaltsklage
Haben Vater und Mutter unterschiedliche Auffassungen, was dem Kind zusteht, so lässt sich der Unterhaltsanspruch zunächst über ein vereinfachtes Verfahren feststellen.
Kommt es zu keiner Einigung, bleibt der längere und kostenaufwändige Gerichtsweg eines Unterhaltsverfahrens.
DETAILS:
- Unterhaltsfestsetzung für ein Kind beantragen, vereinfachtes Verfahren
- Unterhaltsfestsetzung für ein Kind beantragen, streitiges Verfahren
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
- Lebensbedarf sichern: Recht auf Unterhalt
Amt24-Informationen
TIPP: Als Alleinerziehende können Sie wegen des höheren Aufwands für den Unterhalt Ihrer Kinder jährlich einen steuerlichen Entlastungsbetrag von der Summe ihrer Einkünfte abziehen.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Unterhalt für den getrennt lebenden / den geschiedenen Ehepartner (Ehegatten-Unterhalt)
Trennungsunterhalt
Leben die Ehepartner getrennt, steht dem schlechter gestellten Unterhalt zu. Der Umfang des so genannten Trennungsunterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen, dem Erwerb und dem Vermögen beider.
Sind Sie und Ihr Ehepartner über die Zahlung nicht einig, sollte der unterhaltspflichtige Ehegatte bereits zu diesem Zeitpunkt aufgefordert werden, Auskünfte zu Einkommen und Vermögen zu geben und einen entsprechenden Unterhalt zu gewähren. Im Zweifel empfiehlt es sich, frühzeitig einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
DETAILS:
- Trennungsunterhalt
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Unterhalt nach der Scheidung
Geschiedene Ehepartner haben eigenständig für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, ein Anspruch gegenüber dem anderen besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen. So kann der betreuende Elternteil vom anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinsamen Kindes Betreuungsunterhalt für mindestens drei Jahre nach der Geburt verlangen (im Einzelfall auch länger, falls es die Belange des Kindes erfordern).
DETAILS:
- Unterhalt nach der Scheidung
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Gemeinsame Vereinbarung zum Unterhalt
Sie können mit Ihrem Ehepartner Vereinbarungen treffen, in denen Sie die Höhe und Modalitäten für Unterhaltszahlungen festlegen. Ein gänzlicher Verzicht ist nur wirksam, wenn Sie und Ihr Ehepartner über die weitreichenden Folgen nachweislich aufgeklärt wurden.
- Beurkundung durch eine Notarin / einen Notar
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Elterliche Sorge
Unabhängig von Trennung und Scheidung bleibt die gemeinsame Pflicht zur Sorge für die Kinder bestehen. Auch wenn die Beziehung der Erwachsenen zerbrach, sind diese doch als Eltern weiter verantwortlich und übernehmen wichtige Erziehungsaufgaben gemeinsam. Die elterliche Sorge umfasst beispielsweise auch die Aufsicht über das Vermögen des Kindes.
Sind die Eltern mit dem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden, ist keine Entscheidung durch das Familiengericht nötig.
Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, hat das Recht zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. In Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, müssen sich die Eltern untereinander einigen.
Sowohl die Mutter als auch der Vater kann jedoch beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht für sich beantragen.
DETAILS:
- Sorgerecht, Übertragung und Entzug
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Umgang mit den Kindern
Auch wenn ein Kind nach einer Trennung der Eltern für gewöhnlich nur bei einem Elternteil lebt, hat es ein Recht, den anderen Elternteil zu sehen und Zeit mit ihm zu verbringen. Nur wenn es zum Wohle des Kindes erforderlich ist, kann das Familiengericht auf Antrag das Umgangsrecht eines Elternteils oder eines Dritten einschränken oder ausschließen.
DETAILS:
- Regelung des Umgangs mit dem Kind
Amt24-Verfahrensbeschreibung
MEHR ZU DIESEN THEMEN:
- Familienrecht
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 15.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
- Beurkundung durch eine Notarin / einen Notar
- Beurkundung durch eine Notarin / einen Notar
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Herausgabe des Kindes (Eilverfahren)
Antrag auf einstweilige Anordnung zur Kindesherausgabe - Regelung des Umgangs mit dem Kind
- Sorgerecht, Übertragung und Entzug
- Trennungsunterhalt im Scheidungsverfahren
Antrag auf Trennungsunterhalt - Unterhalt nach der Scheidung
Antrag auf nachehelichen Unterhalt - Unterhaltsfestsetzung für ein Kind beantragen, streitiges Verfahren
Antrag auf gerichtliche Festsetzung von Unterhalt für Kinder - Unterhaltsfestsetzung für ein Kind beantragen, vereinfachtes Verfahren
Festsetzung von Unterhalt für ein minderjähriges Kind im vereinfachten Verfahren - Unterhaltsvorschuss beantragen
Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - Verfahrensbeistand für minderjährige Kinder ("Anwalt des Kindes")
Bestellung eines Verfahrensbeistandes für minderjährige Kinder nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)...