Lebenslagen-> Leben mit einer Behinderung-> Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung gewährt ambulante Pflege zu Hause und stationäre Pflege im Heim. Möglich ist auch teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. In Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit werden Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag erbracht. Anstelle ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst ist aber auch ein monatliches Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige und ähnlichem möglich sowie eine Kombination von beidem. Außerdem werden bei häuslicher Pflege die erforderlichen Pflegehilfsmittel gewährt.
DETAILS:
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Leistungen der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Voraussetzung, dass die Leistung gewährt werden kann, ist das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftigkeit heißt, auf Dauer erhebliche Hilfe (mindestens 90 Minuten täglich) bei den notwendigen alltäglichen Verrichtungen der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung zu benötigen. Anderweitiger Hilfebedarf (zum Beispiel Betreuungsbedarf) bleibt unberücksichtigt.
Beim Grad der Pflegebedürftigkeit gibt es deutliche Unterschiede. Er richtet sich danach, inwieweit einzelne Hilfen nötig sind und wie viel Zeit sie beanspruchen. Es werden drei Pflegestufen (Stufe I bis III) unterschieden.
- Pflegestufen
- Welche Leistungen trägt die Pflegeversicherung?
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Wie sind Sie als Pflegeperson abgesichert?
Amt24-Informationen
WEITERE INFORMATIONEN:
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www.pflegenetz.sachsen.de
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
- Leistungen der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse beantragen
Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Beantragung von Leistungen nach SGB XI