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Lebenslagen-> Leben mit einer Behinderung-> Pflegeversicherung
Pflegeversicherung 

Die Pflegeversicherung gewährt ambulante Pflege zu Hause und stationäre Pflege im Heim. Möglich ist auch teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. In Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit werden Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag erbracht. Anstelle ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst ist aber auch ein monatliches Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige und ähnlichem möglich sowie eine Kombination von beidem. Außerdem werden bei häuslicher Pflege die erforderlichen Pflegehilfsmittel gewährt.


DETAILS:


Voraussetzung, dass die Leistung gewährt werden kann, ist das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftigkeit heißt, auf Dauer erhebliche Hilfe (mindestens 90 Minuten täglich) bei den notwendigen alltäglichen Verrichtungen der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung zu benötigen. Anderweitiger Hilfebedarf (zum Beispiel Betreuungsbedarf) bleibt unberücksichtigt.

Beim Grad der Pflegebedürftigkeit gibt es deutliche Unterschiede. Er richtet sich danach, inwieweit einzelne Hilfen nötig sind und wie viel Zeit sie beanspruchen. Es werden drei Pflegestufen (Stufe I bis III) unterschieden.


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WEITERE INFORMATIONEN:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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