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Lebenslagen-> Leben mit einer Behinderung-> Amtliche Feststellung und E...-> 2.6 Hilflosigkeit
2.6 Hilflosigkeit 
Merkzeichen H


Die Voraussetzungen für das Merkzeichen H liegen bei Personen vor, die nicht nur vorübergehend für die gewöhnlichen Verrichtungen im täglichen Leben auf fremde Hilfe angewiesen sind. Gewöhnliche Verrichtungen im täglichen Leben sind beispielsweise An- und Ausziehen, Nahrungsaufnahme und Körperpflege.

Die Voraussetzung für "Hilflosigkeit" ist auch erfüllt, wenn

  • die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erfolgen muss oder
  • die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, eine ständige Bereitschaft dafür aber erforderlich ist.

Hilflosigkeit wird beispielsweise stets angenommen bei:

  • Blinden
  • Querschnittsgelähmten

TIPP: Mit dem Merkzeichen H besteht Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ohne Entrichtung des Eigenanteils) und Anspruch auf eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer. Zusätzlich kann eine Steuervergünstigung (Pauschbetrag) bei der Einkommen- und Lohnsteuer in Anspruch genommen werden.


DETAILS:



Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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