Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Leben mit einer Behinderung-> Finanzielle und andere Hilfen-> Mobilität für behinderte Me...-> Mobilität im öffe...
Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr 

Einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) haben schwerbehinderte Menschen, die

  • im Schwerbehindertenausweis ein entsprechendes Merkzeichen eingetragen haben:
  • sowie im Besitz eines Beiblattes mit einer Wertmarke sind.

Das Beiblatt erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Sozialamt (in Chemnitz, Dresden und Leipzig bei der Stadtverwaltung, in allen anderen Städten und Gemeinden beim Landratsamt). Für die Wertmarke ist in der Regel eine Eigenbeteiligung in der Höhe von EUR 60 für ein Jahr oder EUR 30 für ein halbes Jahr zu entrichten.


HINWEIS: Von dieser Eigenbeteiligung werden Blinde, Hilflose sowie schwerbehinderte Menschen befreit, welche eine der folgenden Leistungen beziehen:


Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Schwer­kriegs­beschädigte, Versorgungs- und Entschädigungs­berechtigte unentgeltlich befördert.


Die Begleitperson eines behinderten Menschen fährt im ÖPNV kostenlos, wenn die Notwendigkeit im Ausweis des schwerbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen B bescheinigt ist.



Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht