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2.5 Begleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln 
Merkzeichen B


Die Voraussetzungen für das Merkzeichen B sind dann gegeben, wenn schwerbehinderte Menschen bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ständig auf Begleitung angewiesen sind.

Diese Begleitung soll die Betroffenen vor Gefahren beschützen, die während der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstehen können (zum Beispiel beim Ein- und Aussteigen und während der Fahrt).

Die Notwendigkeit ständiger Begleitung wird beispielsweise angenommen bei:


Die Begleitpersonen sind von der Bezahlung von Beförderungsentgelten bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel befreit. Für Bahnfahrten können kostenfrei Plätze für die behinderte Person und deren Begleitung reserviert werden.


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Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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