Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Studium-> Beginn, Verlauf, Ende des S...-> Beendigung des Studiums, Ex...
Beendigung des Studiums, Exmatrikulation 

Mit der Exmatrikulation erlischt Ihre Mitgliedschaft an der Hochschule. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. In einigen Fällen kommt es aber auch zur Zwangsexmatrikulation, etwa wenn

  • eine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden wurde
    o d e r
  • die Rückmeldung nicht innerhalb der festgesetzten Fristen erfolgte.

Weitere Informationen:

Zuständige Stellen informieren

Mit Beendigung des Studiums enden auch viele finanzielle Unterstützungen (wie BAföG, Kindergeld, Kinderfreibeträge, Familienkrankenversicherung).

Deshalb sollten Sie die zuständigen Behörden, gegebenenfalls auch Ihren Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse, über das Ende Ihres Studiums informieren.

Anstellung oder Selbstständigkeit?

Sollten Sie während des Studiums keinen Kontakt zu einem potenziellen Arbeitgeber geknüpft haben, bietet sich die Suche nach einer Anstellung in den verschiedenen Jobbörsen an.

Neben der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit gibt es große Suchportale und auch viele kleinere, die sich auf bestimmte Branchen spezialisiert haben.

Die führenden Tageszeitungen in Sachsen veröffentlichen ebenfalls Stellenangebote – in ihren Druckausgaben und im Internet:

Oder haben Sie eine Geschäftsidee und möchten Sie Unternehmer werden?

Wie weiter bei Studienabbruch?

Die Hochschulteams der Agenturen für Arbeit bieten Studienabbrechern Beratung und andere Dienstleistungen wie etwa Seminare, Weiterbildungsangebote und Kontakte zu Arbeitgebern.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht