Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Studium-> Beginn, Verlauf, Ende des S...-> Studienvoraussetzungen
Studienvoraussetzungen 

Ihre Qualifikation für ein Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie weisen Sie in der Regel durch einen entsprechenden Schulabschluss nach (Beispiel: Abitur), in manchen Fällen auch durch eine Zusatz- oder Eignungsprüfung.

Nicht jede Hochschulzugangsberechtigung ermöglicht zugleich auch jedes Studium. In der Regel ist auf dem Zeugnis vermerkt, ob der Abschluss nur für bestimmte Studiengänge, Hochschularten oder Bundesländer gilt.

In Sachsen können Sie nachstehende Abschlüsse erwerben, die zum Hochschulstudium berechtigen:

Hochschulreife

Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt zum Studium aller Studiengänge an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland sowie zum Studium an Berufsakademien.

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife berechtigt nur zum Studium an den Fachhochschulen. Mit weiteren Prüfungen ist auch die Zulassung an Berufsakademien möglich.

Hochschulzugang für Berufstätige

Der Hochschulzugang für studieninteressierte Berufstätige wurde in den vergangenen Jahren immer weiter geöffnet.

Wenn Sie Ihre Meisterprüfung oder vergleichbare Qualifikationen erfolgreich abgeschlossen haben, haben Sie eine dem Abitur gleichgestellte Hochschulzugangsberechtigung und können an allen Hochschulen Sachsens ein Studium aufnehmen.

Verfügen Sie über eine mindestens zweijährige staatlich geregelte und abgeschlossene Berufsausbildung (und keinen Meistertitel), können Sie ein Studium in einem bestimmten Studiengang nach einem Beratungsgespräch und einer erfolgreichen Zugangsprüfung an der gewählten Hochschule in Sachsen aufnehmen. Sie verfügen dann über eine fachgebundene Hochschulreife.

Hochschulzugang bei besonderer Eignung

Zu künstlerischen Studiengängen können Bewerberinnen und Bewerber mit besonderer künstlerischer Eignung auch dann zugelassen werden, wenn sie nicht die allgemeine Hochschulreife haben. Die jeweilige Kunsthochschule nimmt eine Eignungsprüfung vor.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht