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Wechsel Studiengang (ausländische Studierende) 

Bürger aus der Europäischen Union

Als ausländischer Studierender aus einem Staat der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) hat ein Wechsel des Studienganges oder -faches für Sie grundsätzlich keinen Einfluss auf den aufenthaltsrechtlichen Status.

Angehörige anderer Staaten

Kommen Sie aus einem Land, das nicht zur EU oder zum EWR zählt, dann müssen Sie bei einem Fachrichtungswechsel berücksichtigen, dass die Aufenthaltserlaubnis (Studentenvisum) an einen Zweck und damit an die gewählte Fachrichtung gebunden ist. Sie sollten sich daher vor einem beabsichtigten Wechsel der Fachrichtung zunächst mit der Ausländerbehörde abstimmen, ob eine entsprechende Änderung der Aufenthaltserlaubnis möglich ist.

Wechseln Sie lediglich zu Beginn des Studiums den Studienganges oder das Studienfach, ist dies in der Regel noch problemlos möglich.

Änderung der Aufenthaltserlaubnis

Ist ein Wechsel erfolgt, müssen Sie dies in jedem Fall unverzüglich der Ausländerbehörde mitteilen. Die Mitarbeiter der Behörde prüfen dann, ob die Voraussetzungen für die Änderung der Aufenthaltserlaubnis vorliegen und ändern gegebenenfalls die Erlaubnis.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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