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Stipendien und Begabtenförderung 

Hochschulen, Firmen, Vereine, parteinahe Stiftungen und konfessionelle Träger bieten begabten Studierenden finanzielle Hilfe in Form von Stipendien an. Diese müssen Sie in der Regel nach Abschluss des Studiums nicht zurückzahlen, können aber an verschiedene Verpflichtungen gebunden sein (wie etwa ein Praktikum oder die Diplomarbeit im Betrieb).

Konkrete Informationen über die Voraussetzungen, das Vergabeverfahren und Fristen zur Beantragung von Fördergeldern und Stipendien erhalten Sie in den nachfolgend genannten Verfahrensbeschreibungen und in den Internetauftritten der jeweiligen Stipendiengeber.

Mehr zum Thema:

Institutionen

Parteinahe Stiftungen

Konfessionelle Träger

Stiftungen, bei denen Sie sich nicht selbst bewerben können


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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