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Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe
Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Rechtsformen für freiberuflich Tätige
Amt24-Informationen
Um Steuerberaterin / Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte / Steuerbevollmächtigter zu werden, benötigen Sie eine Bestellung von der zuständigen Steuerberaterkammer. Voraussetzung sind eine entsprechende berufliche Qualifikation und eine mehrjährige Berufserfahrung. Sie müssen zudem grundsätzlich die Steuerberaterprüfung ablegen.
Sind Sie Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, können Sie in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend und gelegentlich Hilfeleistungen in Steuersachen anbieten. Für diese Tätigkeit ist die Steuerberaterprüfung nicht erforderlich.
Es können auch Steuerberatungsgesellschaften anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Steuerberaterkammer.
- Werden Sie Steuerberater! Werden Sie Steuerberaterin! [PDF]
Broschüre der Bundessteuerberaterkammer
Details:
- Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
- Anzeige der Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft
- Ausnahmegenehmigung für eine weitere Beratungsstelle in Steuersachen
- Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende nach dem Steuerberatungsgesetz
- Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen
- Bestellung als Steuerberater / Steuerberaterin beantragen
- Bestellung eines allgemeinen Vertreters für Steuerberater / Steuerberaterinnen
- Bestellung eines Praxistreuhänders für Steuerberater / Steuerberaterinnen
- Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Steuerfachangestellten
- Eintragung und Änderung im Berufsregister der Steuerberaterkammer
- Wiederbestellung als Steuerberater / Steuerberaterin beantragen
- Zuerkennung der fachlichen Eignung als Ausbilder / Ausbilderin von Steuerfachangestellten beantragen
- Zulassung zur Eignungsprüfung für Hilfeleistungen in Steuersachen beantragen
- Zulassung zur Steuerberaterprüfung beantragen
- Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Meldung beim Finanzamt
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
- Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 09.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
- Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
- Anzeige der Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft
Einreichung der Gesellschafterliste nach § 50 DVStB - Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Meldung beim Finanzamt
Anzeige über die Erwerbstätigkeit nach § 138 Abgabenordnung (AO) - Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende nach dem Steuerberatungsgesetz
Antrag auf Genehmigung einer gewerblichen Tätigkeit nach § 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG)... - Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen
Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung nach § 38 Steuerberatungsgesetz (StBerG) - Bestellung als Steuerberater / Steuerberaterin beantragen
Antrag auf Bestellung als Steuerberater / Steuerberaterin nach §§ 40 ff. Steuerberatungsgesetz (StBerG)... - Bestellung eines allgemeinen Vertreters für Steuerberater / Steuerberaterinnen
nach § 69 Steuerberatungsgesetz (StBerG) - Bestellung eines Praxistreuhänders für Steuerberater / Steuerberaterinnen
nach § 71 Steuerberatungsgesetz (StBerG) - Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
- Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Steuerfachangestellten
nach §§ 34 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Eintragung und Änderung im Berufsregister der Steuerberaterkammer
Meldungen zum Berufsregister der Steuerberaterkammer nach §§ 46 und 48 DVStB - Genehmigung für die Unterhaltung weiterer Beratungsstellen in Steuersachen
- Wiederbestellung als Steuerberater / Steuerberaterin beantragen
nach § 48 Steuerberatungsgesetz (StBerG) - Zuerkennung der fachlichen Eignung als Ausbilder / Ausbilderin von Steuerfachangestellten beantragen
nach § 30 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Zulassung zur Eignungsprüfung für Hilfeleistungen in Steuersachen beantragen
nach § 37a Steuerberatungsgesetz (StBerG) - Zulassung zur Steuerberaterprüfung beantragen
Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung nach § 35 Steuerberatungsgesetz (StBerG)