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Es gibt eine Reihe von Gewerben, zu deren Ausübung zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und zur steuerlichen Erfassung eine Genehmigung, Konzession, Bewilligung oder Zulassung erforderlich ist. Zu diesen Gewerben gehören unter anderem die Gewerbe der Makler, Bauträger, Baubetreuer sowie Darlehensvermittler
Wenn Sie gewerbsmäßig als Makler, Bauträger, Baubetreuer oder Darlehensvermittler tätig werden wollen, benötigen Sie eine Genehmigung des zuständigen Gewerbeamts.
Die Genehmigung kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, wenn dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist. Auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist möglich.
Genehmigungen für Grundstücksmakler, Bauträger
und Baubetreuer
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
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Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de -
Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Genehmigungen für Darlehensvermittler
Das Gewerbe der Darlehensvermittler fällt nicht unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die entsprechenden Verwaltungsverfahren können daher nicht über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Möchten Sie als Dienstleisterin oder Dienstleister aus einem EU- / EWR Mitgliedsstaat vorübergehend und grenzüberschreitend tätig werden, müssen Sie das gängige Verwaltungsverfahren durchlaufen.
Voraussetzungen für die Ausübung der Gewerbe der Makler, Bauträger, Baubetreuer oder Darlehensvermittler sind:
- Die antragstellende Person oder eine mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person besitzt die erforderliche Zuverlässigkeit.
- Die antragstellende Person lebt in geordneten Vermögensverhältnissen.
- Erlaubnis für das Gewerbe der Makler, Bauträger und Baubetreuer beantragen
- Führungszeugnis beantragen
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen
- Gewerbe anmelden
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Steuerliche Erfassung (Vergabe einer Steuernummer)
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Optionale Verfahren:
wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist:
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Abschrift aus dem Handelsregister
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 10.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
- Abschrift aus dem Handelsregister
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen (juristische Personen)
Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (GewO) - Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
- Erlaubnis für das Gewerbe der Makler, Bauträger und Baubetreuer beantragen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) - Führungszeugnis beantragen
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 ff. des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)... - Gewerbe anmelden
Gewerbe-Anmeldung nach § 14 oder 55 c Gewerbeordnung (GewO) - Steuerliche Erfassung (Vergabe einer Steuernummer)
Anzeigen über die Erwerbstätigkeit nach § 138 Abs. 1 Abgabenordnung / AO