Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Kinder und Beruf-> Rückkehr in die Arbeitswelt
Rückkehr in die Arbeitswelt 

Nach einer längeren Pause vom Beruf beginnt mit dem Wiedereinstieg für Mütter und Väter eine schwierige Phase. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – zum reibungsarmen Übergang von der Elternzeit in den Beruf können beide Seiten beitragen:

Zeigen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, dass Sie die Entwicklung des Unternehmens aufmerksam verfolgen.

Halten Sie als Chef oder Chefin Ihre pausierenden Beschäftigten über die Entwicklung des Unternehmens auf dem Laufenden, binden Sie sie in das betriebliche Leben ein und vergessen Sie auch die Einladung zu Betriebsveranstaltungen nicht. Informieren Sie Ihre Beschäftigten in Elternzeit über Fortbildungen, an denen sie teilnehmen können. Bieten Sie als Arbeitgeber in der Elternzeit flexible Arbeitszeitmodelle an wie Gleitzeit, Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit, komprimierte Stunden bei unveränderter Arbeitsdauer. Und haben Sie schon einmal über Job-Sharing und Telearbeitsplätze nachgedacht?

Qualifizierung von Berufsrückkehrern

Mussten Sie Ihre Berufstätigkeit oder Ausbildung unterbrechen, um Kinder betreuen oder Familienangehörige pflegen zu können? Damit Sie in angemessener Zeit zur Erwerbstätigkeit zurückfinden, erhalten Sie Unterstützung durch die Agentur für Arbeit.

Viele Agenturen bieten einen speziellen Informations- und Beratungsservice zum Wiedereinstieg für Berufsrückkehrerinnen an. Hier werden beispielsweise Fragen zum Thema Kinderbetreuung, Qualifizierungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeitmodelle oder finanzielle Förderungsmöglichkeiten angesprochen.

  • Berufsrückkehr
    Bundesagentur für Arbeit

Frauenförderung im öffentlichen Dienst

Der Freistaat Sachsen unterstützt berufstätige Frauen im öffentlichen Dienst mit besonderen Regelungen zu familiengerechter Arbeitszeit, dem Angebot der Teilzeitarbeit und Möglichkeiten der Beurlaubung. Hinzu kommen Maßnahmen, die Müttern den beruflichen Wiedereinstieg erleichtern, wie etwa Informations- und Fortbildungsangebote. Das Sächsische Frauenförderungsgesetz schreibt dies fest.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 09.01.2015
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht