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Lebenslagen-> Einheitlicher Ansprechpartn...-> 5. Rechtsformen von Unterne...-> 5.3 Kapitalgesellschaften
5.3 Kapitalgesellschaften 

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)
  • Aktiengesellschaft (AG)

Das Gründen und Führen einer Kapitalgesellschaft ist in der Regel aufwendiger als bei Personengesellschaften. Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, eine kaufmännische Buchführung und Bilanzierung wie auch ein Mindestkapital sind zwingend vorgeschrieben.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Sehr beliebt ist auch für kleine Unternehmen die GmbH, gerade im Hinblick auf die Haftungsbeschränkung. Der finanzielle Aufwand bei der Gründung und der Aufwand für Buchhaltung und Dokumentation sind jedoch hoch. Als Mindestkapitaleinlage, die auch aus Sacheinlagen bestehen kann, sind EUR 25.000 vorgeschrieben. Über diese Summe hinaus haften die Gründerinnen und Gründer nicht.


Die GmbH muss ins Handelsregister eingetragen werden.


Die Geschäftsführung können ein oder mehrere Gesellschafter übernehmen oder auch Dritte, die im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden. Der GmbH-Vertrag regelt, wer die Geschäftsführung übernimmt, mit welchen Befugnissen diese Personen ausgestattet sind sowie die Einzahlung des Kapitals und die Gewinnverteilung.


ACHTUNG! Jede Änderung der Geschäftsführung ist im Handelsregister einzutragen. Geschäftsanteile können nur unter Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars verkauft werden.


DETAILS:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) anmelden
  • Beurkundung durch eine Notarin / einen Notar
  • Eintragung in das Handelsregister
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
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Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)

Eine gründungsfreundliche Variante zur GmbH ist die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Bei der UG handelt es sich nicht um eine eigene, neue Rechtsform, sondern um eine GmbH (auch "Mini-GmbH" oder "1-Euro-GmbH"). Die Unternehmergesellschaft kann ohne bestimmtes Mindestkapital gegründet werden, im Extremfall mit einem einzigen Euro.


Die Gründung muss wie bei jeder GmbH notariell beurkundet werden. Für Unternehmergesellschaften und GmbHs mit maximal drei Gesellschaftern wurde zum 1. November 2008 ein vereinfachtes, kostengünstiges Verfahren eingeführt: Der Inhalt für die Gründungsurkunde ist fest vorgeschrieben, die Notarin oder der Notar verfasst sie nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Musterprotokoll.


Rechtlich gesehen besteht die GmbH erst mit der Eintragung in das Handelsregister; die Anmeldung erfolgt in der Regel ebenfalls über eine Notarin oder einen Notar.


DETAILS:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) anmelden
  • Beurkundung durch eine Notarin / einen Notar
  • Eintragung in das Handelsregister
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)

Nähere Auskunft zur GmbH-Gründung erhalten Sie bei einer Notarin oder einem Notar Ihrer Wahl. Weitere Informationen erhalten Sie bei den sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHK) beziehungsweise Handwerkskammern (HWK).



TIPP: Was sich mit dem neuen Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) für Unternehmensgründerinnen oder Unternehmensgründer geändert hat, fasst das Sächsische Staatsministerium der Justiz in der Internetrubrik "Hinweise für die Unternehmensgründung" zusammen. Sie können dort ein Merkblatt abrufen und sich über Inhalt und Form des Musterprotokolls informieren.


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Aktiengesellschaft (AG)

Der Vorteil der AG im Vergleich zur GmbH ist die einfache Beteiligung weiterer Gesellschafter, sprich Aktionäre, am Unternehmen. Die AG bringt jedoch höhere Kosten mit sich: Das Mindestkapital bei der Gründung beträgt EUR 50.000. Auch die formalen Anforderungen sind strenger.


Zu bestellen sind ein Vorstand, der aus mindestens einem Mitglied (beispielsweise dem alleinigen Aktionär) besteht, und ein Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern. Die AG muss ins Handelsregister eingetragen werden.


DETAILS:

  • Aktiengesellschaft (AG) anmelden
  • Beurkundung durch eine Notarin / einen Notar
  • Eintragung in das Handelsregister
  • Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft anmelden
  • Europäische Aktiengesellschaft (SE / Europa-AG) anmelden
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
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Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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