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Lebenslagen-> Einheitlicher Ansprechpartn...-> 1. Allgemeines zur EU-Diens...-> 1.1 Anwendungsbereich
1.1 Anwendungsbereich 

Mit dem Begriff "Dienstleistung" wird eine Bandbreite von Tätigkeiten abgedeckt – doch nicht jede dieser Tätigkeiten fällt tatsächlich in den Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie.


  • Was bedeutet Dienstleistung im Sinne der Richtlinie?
  • Welche Dienstleistungen sind von der Richtlinie betroffen?
  • Für wen gilt die EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht?

Was bedeutet Dienstleistung im Sinne der Richtlinie?

Als Dienstleisterinnen und Dienstleister im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie gelten:

  • natürliche Personen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen oder
  • juristische Personen, die in einem EU-Staat niedergelassen sind,

die eine Dienstleistung anbieten oder erbringen.


HINWEIS: Grundsätzlich erstreckt sich der Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf EU-Dienstleisterinnen und EU-Dienstleister aus EU-Mitgliedstaaten, die eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot) kommen die Erleichterungen durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie jedoch auch deutschen Dienstleisterinnen und Dienstleistern zugute.


Kennzeichen für Dienstleistungen im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie sind Folgende:

  • Selbstständigkeit
    Die Selbstständigkeit ist das wesentliche Merkmal, mit dem die Erbringung von Dienstleistungen von der Arbeitnehmerfreizügigkeit abgegrenzt wird. Dienstleistungen müssen außerhalb der Beschränkungen eines Arbeitsvertrags erbracht werden.
  • Entgeltlichkeit
    Die Dienstleistung wird gegen Entgelt, das heißt gegen eine wirtschaftliche Gegenleistung erbracht, egal, ob dieses von der Dienstleistungsempfängerin oder vom Dienstleistungsempfänger beziehungsweise von Dritten gezahlt wird.
  • Tätigkeit
    Der Begriff der Tätigkeit bezieht sich auf das Know-how, das den eigentlichen Wert der unternehmerischen Leistungen darstellt.
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Welche Dienstleistungen sind von der Richtlinie betroffen?

Unter anderem erfüllen folgende Tätigkeiten die Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie:

  • die meisten reglementierten Berufe wie etwa Tätigkeiten der Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Architektinnen und Architekten
  • Handwerksdienstleistungen
  • unternehmensbezogene Dienstleistungen
  • Handel
  • Dienstleistungen im Fremdenverkehr
  • Dienstleistungen im Freizeitbereich
  • Dienstleistungen im Baugewerbe
  • Dienstleistungen für Installation und Wartung von Ausrüstungen
  • Informationsdienstleistungen
  • Beherbergungs- und Verpflegungsdienstleistungen
  • Miet- und Leasingdienstleistungen
  • Immobiliendienstleistungen
  • Zertifizierungs- und Prüftätigkeiten
  • Unterstützungsdienste im Haushalt

Eine Auflistung aller von der EU-Dienstleistungsrichtlinie betroffenen Tätigkeiten und Branchen finden Sie unter:

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Für wen gilt die EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht?

Ausgenommen vom Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie sind die folgenden Bereiche:

  • Dienstleistungen, die nicht für eine wirtschaftliche Gegenleistung erbracht werden, beispielsweise die nationale Grund- und Sekundarschulausbildung
  • Finanzdienstleistungen wie Bankdienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kreditgewährung, Versicherung und Rückversicherung, betriebliche und individuelle Altersvorsorge, Wertpapiere, Geldanlagen, Zahlungen, Anlageberatung
  • Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation und dazugehörige Einrichtungen und Dienste
  • Verkehrsdienstleistungen inklusive Hafendienste
  • Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
  • Gesundheitsdienstleistungen
  • audiovisuelle Dienste (auch im Kino- und Filmbereich) und Rundfunkdienstleistungen
  • Glücksspiele mit geldwertem Einsatz, beispielsweise Lotterien, Spielcasinos, Wetten
  • Tätigkeiten in Verbindung mit der Ausübung öffentlicher Gewalt
  • soziale Dienstleistungen in Bezug auf Sozialwohnungen, Kinderbetreuung, Unterstützung von Familien und Hilfsbedürftigen, die vom Staat oder in staatlichem Auftrag oder durch gemeinnützige Einrichtungen erbracht werden
  • private Sicherheitsdienste
  • Tätigkeiten von Notarinnen oder Notaren und Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollziehern, die durch staatliche Stellen bestellt werden
  • den Bereich der Steuern
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Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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