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Mit dem Begriff "Dienstleistung" wird eine Bandbreite von Tätigkeiten abgedeckt – doch nicht jede dieser Tätigkeiten fällt tatsächlich in den Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
- Was bedeutet Dienstleistung im Sinne der Richtlinie?
- Welche Dienstleistungen sind von der Richtlinie betroffen?
- Für wen gilt die EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht?
Was bedeutet Dienstleistung im Sinne der Richtlinie?
Als Dienstleisterinnen und Dienstleister im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie gelten:
- natürliche Personen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen oder
- juristische Personen, die in einem EU-Staat niedergelassen sind,
die eine Dienstleistung anbieten oder erbringen.
HINWEIS: Grundsätzlich erstreckt sich der Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf EU-Dienstleisterinnen und EU-Dienstleister aus EU-Mitgliedstaaten, die eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot) kommen die Erleichterungen durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie jedoch auch deutschen Dienstleisterinnen und Dienstleistern zugute.
Kennzeichen für Dienstleistungen im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie sind Folgende:
- Selbstständigkeit
Die Selbstständigkeit ist das wesentliche Merkmal, mit dem die Erbringung von Dienstleistungen von der Arbeitnehmerfreizügigkeit abgegrenzt wird. Dienstleistungen müssen außerhalb der Beschränkungen eines Arbeitsvertrags erbracht werden. - Entgeltlichkeit
Die Dienstleistung wird gegen Entgelt, das heißt gegen eine wirtschaftliche Gegenleistung erbracht, egal, ob dieses von der Dienstleistungsempfängerin oder vom Dienstleistungsempfänger beziehungsweise von Dritten gezahlt wird. - Tätigkeit
Der Begriff der Tätigkeit bezieht sich auf das Know-how, das den eigentlichen Wert der unternehmerischen Leistungen darstellt.
Welche Dienstleistungen sind von der Richtlinie betroffen?
Unter anderem erfüllen folgende Tätigkeiten die Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie:
- die meisten reglementierten Berufe wie etwa Tätigkeiten der Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Architektinnen und Architekten
- Handwerksdienstleistungen
- unternehmensbezogene Dienstleistungen
- Handel
- Dienstleistungen im Fremdenverkehr
- Dienstleistungen im Freizeitbereich
- Dienstleistungen im Baugewerbe
- Dienstleistungen für Installation und Wartung von Ausrüstungen
- Informationsdienstleistungen
- Beherbergungs- und Verpflegungsdienstleistungen
- Miet- und Leasingdienstleistungen
- Immobiliendienstleistungen
- Zertifizierungs- und Prüftätigkeiten
- Unterstützungsdienste im Haushalt
Eine Auflistung aller von der EU-Dienstleistungsrichtlinie betroffenen Tätigkeiten und Branchen finden Sie unter:
- Eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen
- Berufe und Tätigkeiten
(Kapitel in Amt24)
Für wen gilt die EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht?
Ausgenommen vom Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie sind die folgenden Bereiche:
- Dienstleistungen, die nicht für eine wirtschaftliche Gegenleistung erbracht werden, beispielsweise die nationale Grund- und Sekundarschulausbildung
- Finanzdienstleistungen wie Bankdienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kreditgewährung, Versicherung und Rückversicherung, betriebliche und individuelle Altersvorsorge, Wertpapiere, Geldanlagen, Zahlungen, Anlageberatung
- Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation und dazugehörige Einrichtungen und Dienste
- Verkehrsdienstleistungen inklusive Hafendienste
- Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
- Gesundheitsdienstleistungen
- audiovisuelle Dienste (auch im Kino- und Filmbereich) und Rundfunkdienstleistungen
- Glücksspiele mit geldwertem Einsatz, beispielsweise Lotterien, Spielcasinos, Wetten
- Tätigkeiten in Verbindung mit der Ausübung öffentlicher Gewalt
- soziale Dienstleistungen in Bezug auf Sozialwohnungen, Kinderbetreuung, Unterstützung von Familien und Hilfsbedürftigen, die vom Staat oder in staatlichem Auftrag oder durch gemeinnützige Einrichtungen erbracht werden
- private Sicherheitsdienste
- Tätigkeiten von Notarinnen oder Notaren und Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollziehern, die durch staatliche Stellen bestellt werden
- den Bereich der Steuern
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.