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Lebenslagen-> Reisen-> Dokumente und Visa-> Passersatz
Passersatz 

Sollten Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder wurde er Ihnen dort gestohlen, müssen Sie entsprechende Ersatzreisedokumente beantragen. Sie können auch einen Reiseausweis als Passersatz beantragen, wenn Sie ins Ausland reisen möchten und kurz vor der Abreise bemerken, dass Sie keinen gültigen Reisepass besitzen.

Für nicht-deutsche Staatsangehörige, die einen solchen Passersatz benötigen, können je nach Einzelfall ein Notreiseausweis oder ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden.

Notreiseausweis

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines der Staaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder der Schweiz sind, sich in Deutschland aufhalten und – ohne über ein gültiges Reisedokument zu verfügen – ins Ausland reisen wollen, können Sie direkt bei den Grenzbehörden einen Notreiseausweis beantragen.

Dies gilt auch für Staatsangehörige von Staaten, die im Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführt sind sowie – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – für Bürgerinnen und Bürger aus Staaten, die im Anhang I der Verordnung aufgelistet sind:

Reiseausweis für Ausländer

Wenn Sie nicht Bürgerin oder Bürger eines der oben genannten Staaten sind und einen Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltsgestattung vorweisen können, müssen Sie bei der Ausländerbehörde vor Antritt Ihrer Reise einen "Reiseausweis für Ausländer" beantragen.

Achtung! Die Ersatzreisedokumente für Ausländerinnen und Ausländer sind nicht mit dem "Ausweisersatz für Ausländer" zu verwechseln. Dieser ist kein Passersatz, sondern soll nur dazu dienen, dass ausländische Staatsangehörige, die (vorübergehend) keinen Reisepass besitzen, ihrer Ausweispflicht in Deutschland nachkommen können.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; Sächsisches Staatsministerium des Innern. 16.01.2015


Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
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