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Vertretungen anderer EU-Staaten 

Grundsätzlich müssen sich deutsche Staatsangehörige bei Notfällen im Ausland an die deutsche Auslandsvertretung vor Ort wenden. Außerhalb der Europäischen Union (EU) kann es jedoch sein, dass es in einem Land weder eine Botschaft oder ein Konsulat noch ein Honorarkonsulat von Deutschland gibt und auch kein anderer Staat die ständige Vertretung von deutschen Staatsangehörigen mit erledigt.

In diesem Fall können Sie sich als EU-Bürger auch an die Vertretung eines anderen EU-Mitgliedstaates wenden und erhalten dort dieselbe Unterstützung wie Staatsangehörige dieses Landes. Beachten Sie jedoch, dass diese Unterstützung sich von den Leistungen, die Sie von den deutschen Vertretungsbehörden erwarten können, unterscheiden kann.

Weitere Informationen:
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 10.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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