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Lebenslagenführer

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Lebenslagen-> Erwachsen werden-> 08. Beratung und Hilfe
08. Beratung und Hilfe 

  • Rat und Hilfe in der Schule
  • Wenn Kinder und Jugendliche Rat suchen
  • Rat und Hilfe am Telefon und im Internet
  • Suchtberatung
  • Schwangerenberatung
  • Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen und häuslicher Gewalt

Rat und Hilfe in der Schule

Jede Schule und jeder Lehrer haben die Aufgabe, die Eltern und die Schüler in Fragen der Schullaufbahn zu beraten und sie bei der Wahl der Bildungsmöglichkeiten entsprechend den Fähigkeiten und Neigungen des Einzelnen zu untersützen (§ 17 Abs. 1 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen).

 

Zur Unterstützung der Erziehung und Hilfe bei der Lebensbewältigung der Schüler durch die Eltern und Lehrer wird schulpsychologische Beratung ermöglicht. Diese erfolgt schulartübergreifend durch Schulpsychologen mit Hilfe von Beratungslehrern und bezieht die Schulsozialarbeit ein (§ 17 Abs. 2 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen).
Schwerpunkte schulpsychologischer Beratung sind Fragen zur Schullaufbahnberatung sowie zu Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen. Zudem werden an Schulen Schulpsychologen in Krisensituationen zur psychologischen Erstbetreuung tätig. Schulpsychologen sind an den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur im Referat Unterstützungssystem tätig.
Beratungslehrer sind bis auf kleinere Grundschulen an jeder öffentlichen Schule berufen.

 

Ab der Sekundarstufe kann an sächsischen Schulen vom Schülerrat ein Vertrauenslehrer gewählt werden, der die Schüler bei der Wahrnehmung ihrer Schülervertretungsrechte berät.

 

DETAILS:

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Wenn Kinder und Jugendliche Rat suchen

Jugendamt

Wenn dir die Probleme mit deinen Eltern über den Kopf wachsen und du Beistand in Konflikten mit den Eltern suchst, darfst du dich jederzeit an die Beratungsstelle des Jugendamts wenden, auch ohne die Begleitung Erwachsener und ohne Wissen deiner Eltern.

 

E-Mail-Adresse, Rufnummer und Anschrift erhältst du im Behördenwegweiser von Amt24.

 

  • Amt24-Behördenwegweiser

 

Gib in der Ortsauswahl rechts deinen Wohnort oder dessen Postleitzahl und unter Suchbegriff "Jugendamt" ein.

 

Kinder- und Jugendnotdienst

Es gibt in jeder größeren Stadt und in jedem Landkreis einen Kinder- und Jugendnotdienst, den du im Notfall anrufen kannst. Die Telefonnummer erfährst du im Jugendamt. Anschrift und Telefonnummer des Jugendamtes erhältst du im Behördenwegweiser von Amt24.

 

  • Amt24-Behördenwegweiser

 

Gib in der Ortsauswahl rechts deinen Wohnort oder dessen Postleitzahl und unter Suchbegriff "Jugendamt" ein.

 

DETAILS:

  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)

 

Beratungsstellen der freien Träger

Auch die freien Träger der Jugendhilfe unterhalten Beratungsstellen. Sie können sich unter anderem wenden an,

 

HINWEIS: Im Internetportal der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) können Sie nach Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet suchen. Auch bietet die BKE Jugendlichen (und Eltern) professionelle Beratung über das Internet.

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Rat und Hilfe am Telefon und im Internet

  • Telefonseelsorge
    Beratung rund um die Uhr in allen Krisen- und Konfliktsituationen unter den Rufnummern 0800 1110111 und 0800 1110222,
    per Web-Mail und im Chat.
  • Nummer gegen Kummer Kinder- und Jugendtelefon
    Unter der Rufnummer 0800 1110333 finden junge Leute montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr Rat und Trost.
  • Internet-Kummerkasten
    Den Kummerkasten für Kinder betreibt der ARD-/ZDF-Kinderkanal in Zusammenarbeit mit dem Verein "Nummer gegen Kummer".
  • BKE.Beratung.de
    Professionelle Beratung für Jugendliche und Eltern bietet die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) via Internet.

HINWEIS: Die Beratungs- und Hilfsangebote sind anonym, vertraulich und gebührenfrei.

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Suchtberatung

Bei Alkohol- und Drogenproblemen erhalten Jugendliche und ihre Eltern sowohl bei den Gesundheitsämtern, den Jugendämtern und den Beratungsstellen der Jugendhilfe, als auch bei den Sächsischen Suchtberatungsstellen Hilfe und Unterstützung.

 

DETAILS:

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Schwangerenberatung

Schwangere Jugendliche und Schwangere in Not können sich an die Beratungsstellen der Jugendhilfe sowie an folgende Institutionen und gemeinnützige Vereine wenden:

 

Verständnis und Hilfe erfahren junge Schwangere über anonyme, kostenlose Beratungsangebote:

 

DETAILS:

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Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen und häuslicher Gewalt:

Wenn Sie Opfer einer Straftat, insbesondere eines Gewaltverbrechens geworden sind, so hilft Ihnen die Polizei, die stets Ihre erste Anlaufstelle sein sollte, wenn Ihnen Gewalt angetan wurde.
In jeder Polizeidienststelle erhalten Sie Kontaktadressen von Ansprechpartnern der Hilfsorganisationen. Die Polizeibeamten werden Sie auch über Ihre Rechte und Pflichten als Opfer und zugleich als Zeuge einer Straftat aufklären.

 

DETAILS:

  • Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
  • Täter-Opfer-Ausgleich
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)

 

Allgemeine Hilfsangebote für Opfer

  • Der Weiße Ring e.V.
    unterhält in fast jedem Landkreis Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Kriminalitätsopfer.
  • Die Opferhilfe Sachsen e.V.
    betreibt Beratungsstellen in vielen sächsischen Städten, die insbesondere folgende Hilfe bieten:
  • erste stabilisierende Krisenintervention
  • Beratung, Betreuung und Begleitung – auch für Opfer von Sexualdelikten und ihren Angehörigen
  • Zeugenbegleitung für Opfer von Straftaten und deren Angehörigen

 

Spezielle Hilfsangebote für Opfer von Straftaten im Rahmen häuslicher Gewalt

  • In Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen können Frauen, Kinder und Jugendliche, die von häuslicher Gewalt bedroht sind (oft auch in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch) Zuflucht finden.
  • In den Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt finden Betroffene auf den Einzelfall bezogene Hilfen, wie Beratung zum Gewaltschutzgesetz, Unterstützung bei der Antragstellung sowie Begleitung bei Gericht und weiteren Behördengängen.
    Die Mitarbeiter der Interventions- und Koordinierungsstellen arbeiten eng mit der Polizei und weiteren Partnern der Anti-Gewalt-Arbeit zusammen.
    Derzeit gibt es fünf solcher Stellen in Sachsen, deren Einzugsgebiete den Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektionen im Freistaat Sachsen entsprechen.

 

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Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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