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Lebenslagen-> Erwachsen werden-> Die eigene Wohnung -> Betreute Wohnformen
Betreute Wohnformen 

Sonstige betreute Wohnformen gehören zur Heimerziehung mit differenzierten Betreuungsangeboten für Jugendliche und junge Erwachsene.

Ziel der unterschiedlichen Angebote ist es, durch eine Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten die Entwicklung zu fördern und dadurch die Rückkehr in die Familie zu erreichen oder ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.

Die Betreuung und Unterstützung, welche beispielsweise in Jugendwohngruppen oder Einzelwohnen erfolgen kann, wird als erzieherische Hilfe gemäß § 27 in Verbindung mit § 34 und 41 SGB VIII erbracht.

Möglich ist aber auch eine Unterkunft in einer sozialpädagogischen Betreuungsform gemäß § 13 SGB VIII.

Maßgeblich für die Gewährung der Hilfe ist der im konkreten Einzelfall festgestellte Unterstützungs- und Hilfebedarf.

Beratung

Ansprechpartner sind die örtlichen Jugendämter in Sachsen.

Eine erste Beratung können Sie auch bei freien Trägern der Jugendhilfe erhalten, beispielsweise in Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien.


Freigabevermerk
Sächsisches Landesjugendamt. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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