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Lebenslagen-> Erwachsen werden-> Die eigene Wohnung -> Wohnheim oder WG?
Wohnheim oder WG? 

Leben in einer Wohngemeinschaft

Viele Jugendliche entscheiden sich dafür, in einer Wohngemeinschaft (WG) zu leben. Dies bringt vor allem den Vorteil, dass die Mietkosten im Vergleich zu einer Singlewohnung geringer ausfallen.

Wie finde ich eine Wohngemeinschaft?

Plätze in Wohngemeinschaften finden Sie beispielsweise über Aushänge in Hoch- und Berufsschulen und in den Immobilienbörsen der sächsischen Tageszeitungen, zum Beispiel:

oder in Wohnungsbörsen im Internet, zum Beispiel:

Was gibt es beim Mietvertrag zu beachten?

Wer den Mietvertrag unterschreibt, gilt als Vertragspartner. Für die Gestaltung des Mietvertrages bestehen mehrere Möglichkeiten:

Ein Hauptmieter

Hierbei unterschreibt nur einer der Bewohner den Mietvertrag. Dieser ist somit alleiniger Vertragspartner. In diesem Fall sind die anderen Mitglieder der Wohngemeinschaft Untermieter des Hauptmieters.
Die Untermiete wird vertraglich zwischen dem Mieter und dem Untermieter geregelt und bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Zwischen Untermieter und Vermieter bestehen keine Rechte und Pflichten.

Für die Miete haftet der Hauptmieter, auch dann, wenn einzelne WG-Zimmer leer stehen. Außerdem kann nur er die Wohnung kündigen.

Mehrere Hauptmieter

In diesem Falle unterschreiben alle Bewohner auf dem Mietvertrag und sind somit alle Vertragspartner. Der Vermieter kann die Miete somit von allen verlangen. Im Falle einer Kündigung ist diese nur wirksam, wenn sie allen Hauptmietern gegenüber ausgesprochen wird.

Mehr dazu:

  • Wohnungsmietrecht – Ein Ratgeber für Mieter und Vermieter
    Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa

Leben im Wohnheim

Im Studentenwohnheim können Studierende während ihres Studiums kostengünstig wohnen. Angeboten werden dabei in der Regel Apartments sowie Einzel- und Doppelzimmer in Wohngemeinschaften.

Das Wohnen im Wohnheim bietet außerdem den Vorteil, dass die Zimmer in der Regel möbliert sind und über einen Internetanschluss verfügen.

Ein Platz im Studentenwohnheim kann beim jeweiligen Studentenwerk beantragt werden.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa. 20.12.2013
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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