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Einreise aus Drittstaaten, Reisefreimengen 

Reiseandenken und Geschenke können Sie innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen aus Nicht-EU-Staaten abgabenfrei nach Deutschland einführen, wenn

  • Sie die Waren persönlich mit sich führen (Reisegepäck, das per Post vorausgeschickt wird, gilt nicht als persönlich mitgeführt) und
  • die Waren nur für Ihren persönlichen Gebrauch oder als Geschenk für Freunde und Angehörige bestimmt sind.

Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten für sie bestimmte Mengen- und Wertgrenzen (Reisefreimengen).


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ACHTUNG! Wenn Sie Waren einführen möchten, die generellen Verboten und Beschränkungen unterliegen oder für die Einfuhrgenehmigungen notwendig sind, müssen Sie diese in jedem Fall schriftlich bei den Zollbehörden anmelden.

Eingeschränkte Reisefreimengen

Für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel Grenzpendlerinnen und Grenzpendler sowie Bewohnerinnen und Bewohner grenznaher Orte) gelten eingeschränkte Mengen- und Wertgrenzen.


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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014 (Quelle: www.zoll.de)
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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