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Landtagswahl 

Alle fünf Jahre wird im Freistaat Sachsen der Sächsische Landtag als Vertretung des Volkes gewählt. Zuletzt wurde am 31.08.2014 der 6. Sächsische Landtag gewählt.

Der Sächsische Landtag übt die gesetzgebende Gewalt im Freistaat aus, überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt durch die Staatsregierung und ist Stätte der politischen Willensbildung (Artikel 39 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen).

Rechtliche Grundlagen für die Wahlen zum Sächsischen Landtag sind das Sächsische Wahlgesetz und die Landeswahlordnung.

Lesen Sie dazu mehr in den Kapiteln:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen bei der Landeswahlleiterin. 12.02.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
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