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Was wird gewählt? (Landtagswahl) 

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des Sächsischen Landtags gewählt. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Zu vorzeitigen Neuwahlen kommt es, wenn sich der Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder auflöst.

Der Sächsische Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Davon werden 60 Abgeordnete nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen, die übrigen nach Landeslisten gewählt.

Das Wahlverfahren verbindet die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Wählerinnen und Wähler können daher

  • mit einer Direktstimme eine(n) Wahlkreisabgeordnete(n) und
  • mit einer Listenstimme die Landesliste einer Partei wählen.

Die Listenstimmen entscheiden darüber, wie viele Sitze die jeweilige Partei im Sächsischen Landtag einnimmt.

Gewählt wird in insgesamt 60 Wahlkreisen.

Mehr zum Thema:
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen bei der Landeswahlleiterin. 12.02.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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