Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Unternehmensnachfolge-> An- und Abmeldungen
An- und Abmeldungen 

Bei einer Unternehmensnachfolge müssen der bisherige und der neue Inhaber beziehungsweise Eigentümer verschiedene Angelegenheiten gegenüber den Behörden und Gerichten regeln.

Mit der Übergabe sind je nach Rechtsform des Unternehmens und den organisatiorischen Einzelheiten der Nachfolge vor allem gewerberechtliche und steuerliche Meldepflichten verbunden. Aber auch die Angelegenheiten als Arbeitgeber oder Grundstückseigentümer können betroffen sein. Außerdem müssen bestimmte öffentliche Verzeichnisse und Einträge an die neue Unternehmenssituation angepasst werden.


MEHR ZU DIESEN THEMEN:


HINWEIS: Aufgrund der vielfältigen juristischen Zusammenhänge bei einer Unternehmensnachfolge ist eine Beratung im Einzelfall oft unerlässlich. Hier kann insbesondere anwaltlicher und notarieller Rat weiterhelfen oder, soweit es um spezifische steuerrechtliche Probleme geht, auch die Beratung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe.


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht