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Namensänderung bei Versorgungsunternehmen 

Hat sich Ihr Name geändert, können Sie die Änderung meistens formlos den Versorgungsunternehmen mitteilen. Größere Anbieter bieten dazu auch Online-Formulare im Internet an.

Mietwohnung

Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, ist in der Regel nur der Vermieter bei den Versorgern für Fernwärme, Gas und Wasser der Vertragspartner, so dass Sie (außer Ihrem Vermieter) keine Änderungen mitzuteilen brauchen. Nur mit Ihrem Stromversorger besteht für Sie als Mieter oder Mieterin ein Vertrag, den Sie ändern sollten.

Wohneigentum

Besitzen Sie eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim, sind Sie in der Regel direkter Vertragspartner der Versorgungsunternehmen. Teilen Sie daher den betreffenden Unternehmen selbst Ihren neuen Namen mit.


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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