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Zulassung eines Kraftfahrzeugs 

Ob Sie Ihr Auto aus Ihrem Herkunftsland nach Deutschland mitbringen oder sich hier ein neues oder gebrauchtes kaufen – Sie brauchen in jedem Fall eine Zulassung. Weitere Informationen:
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2013
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
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