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Ausweisdokumente und öffentliche Urkunden 

Sie wollen...

  • in Deutschland heiraten?
  • in Deutschland arbeiten?
  • aus einem sonstigen Grund eine Urkunde, die in einem anderen Land ausgestellt wurde, bei einer deutschen Stelle vorlegen?

Die Dokumente, die in ihrem Heimatstaat ausgestellt wurden, werden unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkannt.

Ausländische Urkunden werden in der Regel nur dann akzeptiert, wenn sie mit einer Legalisation oder Apostille versehen sind und damit die Echtheit der Urkunde bestätigt wird.


MEHR ZUM THEMA:

Bei ausländischen Schul- und Hochschulzeugnissen kommt es für deren Anerkennung nicht nur auf den Nachweis ihrer Echtheit an. Hier stellt sich die Frage nach der Gleichwertigkeit mit inländischen Ausbildungsgängen. Ausländische Schul- oder Berufsabschlüsse werden in einem gesonderten Verfahren anerkannt.

DETAILS:

Außerdem sind fremdsprachige Urkunden mit Übersetzung vorzulegen. Die Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer vorgenommen werden.

KONTAKT:


Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Sächsisches Staatsministerium des Innern. Stand: 17.12.2012


Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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