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- in Deutschland heiraten?
- in Deutschland arbeiten?
- aus einem sonstigen Grund eine Urkunde, die in einem anderen Land ausgestellt wurde, bei einer deutschen Stelle vorlegen?
Die Dokumente, die in ihrem Heimatstaat ausgestellt wurden, werden unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkannt.
Ausländische Urkunden werden in der Regel nur dann akzeptiert, wenn sie mit einer Legalisation oder Apostille versehen sind und damit die Echtheit der Urkunde bestätigt wird.
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Legalisation und Apostille für Urkunden aus dem Ausland
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Bei ausländischen Schul- und Hochschulzeugnissen kommt es für deren Anerkennung nicht nur auf den Nachweis ihrer Echtheit an. Hier stellt sich die Frage nach der Gleichwertigkeit mit inländischen Ausbildungsgängen. Ausländische Schul- oder Berufsabschlüsse werden in einem gesonderten Verfahren anerkannt.
DETAILS:
- Anerkennung der Hochschulreife (ausländische Zeugnisse)
- Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen
- Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
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Umwandlung eines ausländischen Hochschulgrades für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Außerdem sind fremdsprachige Urkunden mit Übersetzung vorzulegen. Die Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer vorgenommen werden.
KONTAKT:
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Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
Landesjustizverwaltungen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Sächsisches Staatsministerium des Innern. Stand: 17.12.2012
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Anerkennung der Hochschulreife (ausländische Zeugnisse)
Anerkennung einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung der Hochschulreife (ausländische Zeugnisse)
Anerkennung einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
- Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
- Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen
- Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen
- Beurkundung durch eine Notarin / einen Notar
- Beurkundung durch eine Notarin / einen Notar
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Geburtenregister, Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland im deutschen Geburtenregister (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland)...
- Geburtenregister, Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland im deutschen Geburtenregister (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland)...
- Internationale Geburtsurkunde, Anforderung beim Standesamt
Antrag auf Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, internationale Geburtsurkunde gemäß Übereinkommen vom 8. September 1976... - Internationale Geburtsurkunde, Anforderung beim Standesamt
Antrag auf Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, internationale Geburtsurkunde gemäß Übereinkommen vom 8. September 1976... - Legalisation und Apostille für Urkunden aus dem Ausland
Legalisation und Apostille für ausländische öffentliche Urkunden zur Verwendung in Deutschland - Legalisation und Apostille für Urkunden aus dem Ausland
Legalisation und Apostille für ausländische öffentliche Urkunden zur Verwendung in Deutschland - Umwandlung eines ausländischen Hochschulgrades für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz
- Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen