Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Führerschein-> Fahrerlaubnis-Entzug
Fahrerlaubnis-Entzug 

Bestehen Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeuges, ist die Fahrerlaubnisbehörde zum Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer verpflichtet, diesen Eignungsbedenken nachzugehen. Ergibt die Prüfung, dass die oder der Betroffene nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Die Fahrerlaubnis kann auch in einem Strafverfahren durch ein Gericht entzogen werden.

Gründe für die fehlende Eignung können sein:

  • gesundheitliche Einschränkungen beziehungsweise körperliche Beeinträchtigungen
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Drogen- oder Alkoholmissbrauch
  • wiederholte Verkehrsverstöße oder Verkehrsstraftaten

Hinweis: Wann die Voraussetzungen der fehlenden Eignung im Einzelnen vorliegen und in welchen Fällen trotz mangelnder Eignung auch eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden kann, orientiert sich im Wesentlichen an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung.

Wiedererteilung

Möchten Sie nach der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis wieder ein Kraftfahrzeugzeug im Straßenverkehr führen, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 06.05.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht