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Ersatzpapiere bei Verlust 

Wenn Teil I oder Teil II Ihrer Zulassungsbescheinigung verloren gehen oder gestohlen werden, müssen Sie sich entsprechende Ersatzdokumente ausstellen lassen. Verlieren Sie hingegen Ihren Fahrzeugschein oder Ihren Fahrzeugbrief oder werden diese Dokumente gestohlen, erhalten Sie als Ersatz die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2013
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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