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Beihilfen nach der Geburt 

Nach der Geburt haben Familien und Alleinerziehende Anspruch auf vielfältige, allgemeine Leistungen. Dazu zählen Hebammenhilfe, Kindergeld, Elterngeld, Landeserziehungsgeld und anderes mehr. Daneben stehen besondere Hilfen bereit wie etwa die Frühförderung behinderter Kinder, die Unterstützung bei Mehrlingsgeburten oder der Familienpass.

Mit Zuwendungen verbunden sind die Patenschaften durch den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen (für Mehrlinge ab Drillingen) und durch den Bundespräsidenten (ab dem siebenten Kind).


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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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