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Kindertagesbetreuung
Wenn Ihr Baby sechs Monate alt geworden ist, können Sie es einer Kinderkrippe anvertrauen. Im Ausnahmefall ist das schon nach Ablauf des Mutterschutzes möglich; einzelne Einrichtungen verfügen über die Erlaubnis, Kinder ab dem Alter von acht Wochen zu betreuen.
Damit Sie unbesorgt Ihren beruflichen und vielfältigen anderen Verpflichtungen nachkommen können, stehen Ihnen auch die Angebote von Tagesmüttern und -vätern zur Verfügung.
- Anmeldung für die Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre)
- Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege (Kinder bis drei Jahre)
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Weitere Informationen:
- Mutterschutz
- Kinderbetreuung
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 31.07.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant
- Anmeldung für die Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre) in einer Einrichtung in kommunaler Trägerschaft...
Antrag auf einen Betreuungsplatz in der Kinderkrippe - Anmeldung für die Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre) in einer Einrichtung in kommunaler Trägerschaft...
Antrag auf einen Betreuungsplatz in der Kinderkrippe - Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege (Kinder bis 3 Jahre)
- Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege (Kinder bis 3 Jahre)