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Lebenslagen-> Sterbefall-> 6. Patientenverfügung
6. Patientenverfügung 

Leiden – Krankheit – Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?


In einer schriftlichen Patientenverfügung kann jeder im Voraus festlegen, ob und wie man später ärztlich behandelt werden möchte, wenn man seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Betreuer und Bevollmächtigte sind dann im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen an seine schriftliche Patientenverfügung gebunden. Sie müssen prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen.

Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Patientenverfügungen können jederzeit formlos widerrufen werden.


Das Bundesministerium der Justiz hat eine Broschüre mit wertvollen Informationen zur Patientenverfügung herausgegeben. Sie enthält auch Empfehlungen mit sorgfältig erarbeiteten Textbausteinen für die Formulierung individueller Entscheidungen sowie zwei Beispiele einer möglichen Patientenverfügung.


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Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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