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Weiterbildungsstipendium, Beratung für Stipendienbewerber 
Bewerbung um ein Stipendium nach den Bundesrichtlinien über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung...


Als junges berufliches Talent können Sie mit einem Weiterbildungs­stipendium finanzielle Unterstützung für Ihre weitere berufliche Qualifizierung erhalten. Die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung berät und begleitet Sie bei der Bewerbung.

Gefördert werden fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen Ihrer Wahl. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Förderung eines berufsbegleitenden Studiums möglich. Werden Sie in das Förderprogramm aufgenommen, können Sie in einem Zeitraum von maximal drei Jahren bis zu EUR 6.000,00 abrufen – bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Fördermaßnahme.

Mehr zum Thema:

  • Weiterbildungsstipendium
    SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung


Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium sind:
  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser
    oder
  • Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
    oder
  • ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule

Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung unter anderem von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.



Ablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratung durch die SBB Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, die Stiftung unterstützt Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen und bei der Kontaktaufnahme zur zuständigen Stelle. Informieren Sie sich zuvor im SBB-Portal, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Bewerbungsvoraussetzungen
    SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

Einreichung

  • als Absolvent(in) in einem Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung: über die Kammer oder diejenige Stelle, bei der Ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen ist
  • als Absolvent(in) in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen: direkt bei der SBB


Bearbeitungsfristen:

Bewerbungsfrist

  • für Berufe nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung: Festlegung durch die jeweilige Kammer oder weitere zuständige Stelle (bitte informieren Sie sich dort)
  • für bundesgesetzlich geregelte Gesundheitsfachberufe: jeweils am 15.02 eines jeden Jahres


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

  • Richtlinien und besondere Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung


Freigabevermerk
SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. 15.12.2014



 
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