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Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der KfW und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Förderung: den Bildungskredit.
Dieser Kredit kann auch neben BAföGLeistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch BAföG erfasstem Aufwand bewilligt werden. Maßgebend ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligung ist im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und der Ehegatten unabhängig.
Die Zinszahlung
Der Bildungskredit ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich am 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate) zuzüglich Verwaltungskostenaufschlag in Höhe von 1 Prozent per anno. Er wird halbjährlich jeweils zum 1. April und 1. Oktober an die aktuellen Konditionen angepasst. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen ohne gesonderten Antrag gestundet.
Die Tilgung
Der Bildungskredit ist für vier Jahre – beginnend mit der ersten Auszahlung – tilgungsfrei. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit ist der Kredit in monatlichen Raten von 120,00 EUR zurückzuzahlen. Er kann jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Bei einer erneuten Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt werden die Rückzahlungsraten gestundet. Können Sie bei Fälligkeit die Rückzahlung noch nicht leisten, kann die Stundung des Darlehens bei der KfW beantragt werden. Im Falle von – nicht nur vorübergehenden – Schwierigkeiten bei der Rückzahlung wird die KfW die Forderung an das BVA abtreten. Alle weiteren Schritte erfolgen dann nach den Bestimmungen des öffentlichen Rechts.
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Wer wird gefördert?
In der Regel deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Volljährige Schüler und Schülerinnen in den beiden letzten Jahren ihrer Ausbildung, wenn sie bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden
- Studierende, die die Zwischenprüfung bestanden haben oder die eine Erklärung ihrer Ausbildungsstätte vorlegen, dass eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen Leistungen des ersten Studienjahres (Bachelor) bzw. der ersten beiden Studienjahre (Magister, Staatsexamen oder Diplom) erbracht wurden
- Studierende, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs abgeschlossen haben, ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master- beziehungsweise Magisterstudium betreiben
- Studierende eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums
- Teilnehmer und Teilnehmerinnen eines Praktikums im Inland oder im Ausland, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird
Ausländische Auszubildende, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können den Kredit erhalten, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und ein Elternteil oder Ehegatte Deutscher ist oder der Auszubildende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist. In weitem Umfang sind auch Auszubildende aus EU-Mitgliedstaaten mit inländischem Wohnsitz in den Förderbereich mit einbezogen. Anderen Ausländern wird der Bildungskredit im Regelfall dann gewährt, wenn sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf beziehungsweise drei Jahre in Deutschland erwerbstätig waren.
Weitere Voraussetzungen
Mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen an Bildungsstätten gefördert, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes anerkannt sind. Findet die Ausbildung im Ausland statt, muss der Besuch der ausländischen Bildungsstätte dem Besuch einer anerkannten inländischen Bildungsstätte gleichwertig sein.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Auszubildende volljährig und höchstens 36 Jahre alt ist. Studierende können den Kredit in der Regel nur bis zum Ende des zwölften Studiensemesters erhalten.
Ablauf
Die Bewilligung von Leistungen nach diesem Programm erfolgt in zwei Schritten:
- Bewilligt werden Leistungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dorthin richten Sie bitte online oder schriftlich Ihre Anträge. Die Bewilligung erfolgt – wie beim BAföG – im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Leistungsbescheides. Dadurch erhält der Antragsteller Anspruch auf den Abschluss eines Darlehensvertrages mit der KfW.
- Mit dem Bewilligungsbescheid wird ein Vertragsangebot versandt, das Sie unterschrieben an die KfW senden. Die Unterschrift ist zu bestätigen. Unterschriftsbestätigungen können zum Beispiel von den BAföG-Ämtern oder einer Bank vorgenommen werden. Sobald das unterzeichnete Vertragsangebot bei der KfW eingegangen ist, erhalten Sie als Bestätigung des Vertragsabschlusses den von der KfW unterzeichneten Rahmendarlehensvertrag und die Zahlungen werden aufgenommen.
Notwendige Unterlagen:
- Kopie des Personalausweises
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bei Schülerinnen und Schülern:
- Bescheinigung der Schule über Beginn, Ende und Ziel der Ausbildung
- aktuelle Schulbescheinigung
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bei Studierenden:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über die absolvierten Hochschul-/ Studiensemester (nicht Fachsemester!)
- Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung des fortzusetzenden Studiengangs
- bei Konsekutivstudiengängen (sich ergänzende Studiengänge der gleichen Fachrichtung): Zeugnis über das Bestehen des ersten Teils des fortzusetzenden Studiengangs (Diplom I)
- Nachweis, dass Sie ein Bachelor-, Master- oder Magisterstudium im Sinne des Hochschulrahmengesetzes betreiben
- Nachweis, dass Sie ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des Hochschulrahmengesetzes betreiben
- Nachweis über das betriebene Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium nebst Zeugnis über den Abschluss eines Grund- und Hauptstudiums (grundständiger Studiengang)
- schriftliche Erklärung Ihrer Hochschule, dass in dem von Ihnen belegten Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht wurden beziehungsweise von der Hochschule ausgefüllten Zwischenprüfungsvordruck (siehe Bildungskredit, Formulare zum Download)
- Nachweis über die Dauer des Praktikums sowie über den Zusammenhang mit dem Besuch der Ausbildungsstätte (im Falle eines Praktikums im Ausland nebst deutscher Übersetzung)
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bei ausländischen Staatsbürgern zusätzlich
- Kopie des Passes (persönliche Daten und gegebenenfalls Aufenthaltsstatus)
- vom zuständigen Ausländeramt ausgefüllten Vordruck zum Aufenthaltsstatus (siehe Bildungskredit, Formulare zum Download)
- gegebenenfalls Heiratsurkunde bei einer Ehe mit einem Unionsbürger / einer Unionsbürgerin mit Daueraufenthaltsrecht bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit einem Unionsbürger mit Daueraufenthaltsrecht nach dem Lebenspartnerschaftgesetz
- Geburtsurkunde als Kind eines Unionsbürgers mit Daueraufenthaltsrecht
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Förderbestimmungen zur Vergabe von Bildungskrediten
(Bundesverwaltungsamt)
Freigabevermerk
Bundesverwaltungsamt, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe