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Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die Bundesagentur für Arbeit Kosten einer beruflichen Weiterbildung für Sie übernimmt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein ausstellen. Die Entscheidung zur Förderung ist im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung zu treffen. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein.
Einzulösen ist der Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung, einem für die Weiterbildungsförderung geprüften und zugelassenen Träger Ihrer Wahl. Sie können hier an einer (ebenfalls zugelassenen) Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, auf die die Konditionen des Bildungsgutscheines passen.
Der Bildungsgutschein weist unter anderem aus:
- Bildungsziel
- zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer
- Qualifizierungsschwerpunkte
- regionaler Geltungsbereich
- Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden und die Teilnahme begonnen haben muss
Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich an Ihrem Wohnort sowie an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können (so genannter Tagespendelbereich). Mit dem Aushändigen des Bildungsgutscheins sichert die Agentur für Arbeit Ihnen zu, dass sie auch die notwendigen Fahrkosten übernimmt.
HINWEIS: Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können Sie grundsätzlich ebenfalls einen Bildungsgutschein bei dem Träger der Grundsicherung (Jobcenter / optierende Kommune) beantragen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch auch hier nicht.
TIPP: Im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit finden Sie umfangreiche Informationen:
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
- Finanzielle Hilfen
Zuständigkeit
Agentur für Arbeit
Voraussetzungen
Als Antragstellende(r) müssen Sie in der Regel drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Ansonsten kommt gegebenenfalls vorrangig eine berufliche Erstausbildung in Betracht.
Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss außerdem eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein. Beginnen Sie also keine Weiterbildung, ohne vorher mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler / Ihrer zuständigen Arbeitsvermittlerin darüber gesprochen zu haben.
Weitere Bedingungen
- Die Weiterbildung ist notwendig, um die Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Die Notwendigkeit kann außerdem wegen fehlenden Berufsabschlusses gegeben sein.
- Die Agentur für Arbeit hat bei Ihnen eine Weiterbildung als die "einzig zielführende Maßnahme" festgelegt.
- Die Agentur für Arbeit hält die Wahrscheinlichkeit für groß, dass Sie mit Erreichen des (festgelegten) Bildungszieles in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können oder Arbeitslosigkeit vermieden werden kann.
- Sie können nachweisen, dass Sie in "erheblichem Umfang Eigeninitiativen entfaltet haben, um die Arbeitslosigkeit zu beenden".
- Die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen zugelassen sein. Bitte achten Sie darauf, dass der Kurs und der Anbieter der Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung zugelassen sind und dass Sie mit dem Kurs Ihr festgelegtes Bildungsziel erreichen können.
HINWEIS: Wenn nach Ansicht Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihres Arbeitsvermittlers die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder es andere erfolgreichere Instrumente gibt, erhalten Sie keinen Bildungsgutschein.
Ablauf
Ihre Arbeitsvermittlerin / Ihr Arbeitsvermittler prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Ist dies der Fall, wird Ihnen – üblicherweise während eines Beratungsgespräches - ein Bildungsgutschein ausgestellt.
Standortbestimmung
Bei der Standortbestimmung wird, wie der Begriff schon sagt, festgestellt, wo Sie in Bezug auf Ihre Integrationschancen in den Arbeitsmarkt stehen und welche Probleme es bei der Vermittlung gegebenenfalls gibt. Es wird auch geprüft, ob und welche zusätzlichen Qualifikationen nötig sind, damit Sie eine dauerhafte Beschäftigung finden. Bei der Agentur für Arbeit wählen Sie gemeinsam mit Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler Bildungsziel und -dauer aus, was auf dem Bildungsgutschein vermerkt wird.
Je besser also Ihre Chance ist, nach einer entsprechenden Weiterbildung einen Arbeitsplatz zu finden, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie einen Bildungsgutschein bekommen.
Einlösen des Bildungsgutscheines
Den Bildungsgutschein können Sie innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme einlösen, die das vermerkte Bildungsziel verfolgt.
TIPP: Informieren Sie sich über zugelassene Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit.
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KursNet
(Aus- und Weiterbildungsdatenbank)
Die Wahl des Kurses und des Trägers liegt bei Ihnen. Wenn der Kurs für den Bildungsgutschein zugelassen ist, hat der Träger dafür das Zertifikat einer fachkundigen Stelle oder darüber hinaus ggf. bereits eine Maßnahmenummer der Agentur für Arbeit. Das heißt, es wurden bereits mindestens eine weitere Teilnehmerin und/ oder ein weiterer Teilnehmer durch die Agentur für Arbeit in dieser Maßnahme gefördert
Weiterer Ablauf
Der Bildungsträger bestätigt auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Kurs und informiert die Agentur für Arbeit darüber. Die Agentur für Arbeit überprüft dann, ob der von Ihnen ausgewählte Kurs mit den Inhalten des Bildungsgutscheins übereinstimmt und ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Kurs-Teilnahme
Krankheitszeiten während der Weiterbildung müssen Sie sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Bildungsträger mitteilen. Sollte Ihnen die Agentur für Arbeit während des Kurses Vermittlungsangebote antragen, müssen Sie diese wahrnehmen – die Vermittlung einer Arbeitsstelle hat höchste Priorität.
Aktivitäten gegen Ende und im Anschluss an die Weiterbildung
Neu erlernte Kenntnisse müssen schnell in der Praxis angewandt werden, andernfalls gehen sie in kurzer Zeit wieder verloren. Deshalb sollten Sie mit Ihren intensiven Bewerbungsaktivitäten möglichst frühzeitig beginnen – also noch während oder gegen Ende der Weiterbildung.
Kurz vor oder spätestens nach Beendigung der Weiterbildung findet in der Regel ein weiteres Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler / Ihrer Arbeitsvermittlerin statt, um die weiteren Schritte der Arbeitsuche festzulegen.
Bearbeitungsfristen:
Der Bildungsgutschein ist bis zu drei Monate gültig, unter Umständen erfolgt eine Verkürzung auf mindestens einen Monat. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums nicht mit Ihrer Weiterbildung beginnen, verfällt der Gutschein. Die Agentur für Arbeit kann Ihnen dann einen neuen ausstellen, sofern die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind.
WICHTIG: Die geplante Bildungsmaßnahme muss während der Geltungsdauer des Gutscheines beginnen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Der Bildungsgutschein ist für Sie kostenlos. Fahrkosten sowie die weiteren im Zusammenhang mit der Weiterbildungsteilnahme entstehenden notwendigen Kosten werden Ihnen erstattet. Den Erstattungsantrag erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit.
Reichen Sie die Formulare bitte rechtzeitig vor Beginn Ihres Kurses bei der Arbeitsagentur ein.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 16 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – Arbeitslosigkeit
- § 17 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer
- §§ 81 ff. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – Förderung der beruflichen Weiterbildung
Freigabevermerk
Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit. 20.01.2014