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Trinkwasseruntersuchung 


Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, dass nur einwandfreies Trinkwasser an den Verbraucher geliefert wird. Was können Sie als Verbraucher tun, wenn das Wasser verfärbt ist, auffällig riecht, schmeckt oder Beschwerden verursacht?

Erster Ansprechpartner ist das Wasserversorgungsunternehmen – es muss dem Problem nachgehen. Bei begründeten Beschwerden können Sie sich aber auch an das Gesundheitsamt wenden.

Hinweis! Das Trinkwasser kann auch durch die Hausinstallation verunreinigt werden. Für die Qualität der Hausinstallation und damit auch für deren Instandsetzung ist der jeweilige Hausbesitzer Hauseigentümer beziehungsweise der Vermieter zuständig.


Zuständigkeit

Gesundheitsamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes



Ablauf

Anmelden eines Verdachts

  • Sie können sich persönlich, schriftlich oder telefonisch bei den zuständigen Stellen melden.
  • Geben Sie eine Beschreibung der Veränderung (Farbe, Geruch, Geschmack) ab.

Entnahme einer Probe

Auf Ihre Beschwerde hin kann gegebenenfalls ein Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes in Ihren Haushalt kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor einer genauen sensorischen und chemischen Analyse unterzogen.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • In der Regel entstehen Ihnen für eine amtliche Trinkwasseruntersuchung keine Kosten.
  • Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung (ohne amtliche Beschwerde) durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Stelle.


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 14.01.2014



 
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